Erstellt am 03.06.2019 um 18:48 Uhr von Kratzbürste
Erstellt am 04.06.2019 um 06:42 Uhr von BRHamburg
Ich bin hier andrer Meinung. Wenn ich das richtig lese, war dieser Stundenabbau von 13 Stunden fest im Schichtplan. An dieser Planung ändert die AU nichts. Es handelt sich um Mehrarbeitsausgleich und nicht um Erholungsurlaub.
Erstellt am 04.06.2019 um 06:58 Uhr von ExBoMa
Ich bin da ehr bei Kratzbürste.
Bei uns ist es so, dass Gleitzeitabbau und Überstundenabbau auch im Voraus vom AN beantragt werden, vom VG genehmigt werden und somit geplant sind. Ist der AN nun krank, werden keine Stunden abgebaut. Eventuell greifen hier aber auch Randbedingungen wie TV oder BV. Zu beachten ist auch, dass der AN bereits Krankengeld bezieht.
Was wäre denn, wenn der AG nun im Dienstplan für den MA nur noch 10 Stunden im Monat plant. Das wäre ein tolles Plus für den AG. Stunden würde abgebaut, Krankenkasse zahlt auch noch....
Erstellt am 04.06.2019 um 08:52 Uhr von Cyber99
Genau für solche Fälle werden wasserdichte Betriebsvereinbarungen benötigt, weil ansonsten der Konflikt vorprogrammiert ist. Ich bin in diesem Fall eher der Meinung von BRHamburg. Die Planung durch den Arbeitgeber war ja abgeschlossen, was bedeutet, dass der Mitarbeiter unabhängig davon ob er nun krank war oder nicht Minusstunden auf seinem Konto angesammelt hätte. Allerdings muss genau an dieser Stelle aufgepasst werden, dass Arbeitgeber nicht einfach kurzfristig und willkürlich ihre Planung so kreativ gestalten, dass Mitarbeiter in unangemessener Weise ins Minus geraten. Dann wäre es wirklich so, wie ExBoMa schreibt, dass die Krankenkasse das dann auch noch finanziell unterstützt und die Arbeitgeber nachher die Überstunden abschöpfen.
Ich würde auf jeden Fall auch noch unterscheiden wollen, ob der Überstundenabbau durch den AG geplant und angeordnet wurde oder ob es sich um Überstundenabbau; wie auch von ExBoMA beschrieben, auf Wunsch des Arbeitnehmers handelt. Hat z.B. ein Arbeitnehmer freie Tage zum Überstundenabbau geplant, wird dann aber kurzfristig krank, dann darf das natürlich nicht zu Lasten des Stundenkontos gehen.
Interessant in diesem Kontext wäre auch die Frage, woran die Krankenkassen nach den 6 Wochen das Krankentagegeld bemessen. Spielt es da eine Rolle, ob der Krankenstand in eine Periode fällt bei der evtl. mit reduzierten Stunden gearbeitet wird? Bei diesem Sachverhalt bin ich leider raus.
Erstellt am 04.06.2019 um 09:32 Uhr von Krambambuli
Wenn jemand schon über 6 Wochen AU ist, kann er ja kaum vom AG mit Zeitabbau eingeplant sein.
Erstellt am 04.06.2019 um 11:18 Uhr von wabo
Prinzipiell ist es so, dass der erkrankte Mitarbeiter so gestellt werden muss als ob er wie geplant gearbeitet hätte. Waren Mehrarbeitsstunden im Dienstplan vorgesehen so werden diese gutgeschrieben als ob sie erbracht worden wären. War ein Stundenabbau oder ein Gleitzeittag vorgesehen, so werden die Stunden abgezogen als ob sie wirklich abgeglitten worden wären. Wie lange im Voraus ein Dienstplan verbindlich erstellt wird ist natürlich von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Als Mitarbeiter begrüße ich es jedoch schon ein paar Wochen im Voraus zu wissen was auf mich zukommt. Umgekehrt kann es dann natürlich im Einzelfall zu Nachteilen kommen.
Erstellt am 04.06.2019 um 11:27 Uhr von moreno
Ohne das Wissen was in den BVs oder Tarifverträgen von Azana steht kann hier nur geraten werden! Was natürlich nicht sein kann ist, dass ein neuer Dienstplan geschrieben wird und dort ein Langzeit erkrankter Mitarbeiter ins Minus geplant wird. Wenn dies hier geschehen ist würde ich zum Betriebsrat oder notfalls zu einem Rechtsanwalt gehen.
Erstellt am 04.06.2019 um 11:42 Uhr von ExBoMa
@Azana:
Ich habe das mal versucht im Netz herauszufinden, aber nicht wirklich etwas gefunden. Wichtig ist, ob es in BVs oder TVs geregelt ist.
Aber folgendes könnte Dir vielleicht helfen: Wenn Du oder jemand in Deiner Situation mit Plus-Stunden im Dienstplan verplant gewesen wärest, wären diese dann gutgeschrieben worden? In dem Fall wäre das Vorgehen des AG m.E. nach legitim.
Schreibt der AG aber solche geplanten Plus-Stunden nicht gut, dürfte er auch keine Minus-Stunden "gutschreiben".
Du kannst ja mal noch Infos geben, ob ein TV gültig ist oder eine BV bei Euch zu dem Thema vorliegt und wie das mit den Plus-Stunden im Krankheitsfall läuft.