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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krank nach Hause = Minusstunden?

M
Mattes
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Zusammen....

eine Kollegin ist krank 2 Std eher nach Haus. Für die beiden Folgetage liegt eine AU vor. Die Perso meint die Kollegin hätte jetzt 2 Minusstunden weil für den Tag der Erkrankung keine AU vorliegt.

Ich bin anderer Meinung....

Zum einen gibt es ja den §616BGB und dieses Uralte BAG Urteil

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes

Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

Wie seht ihr das? Habt Ihr andere Informationen???

8.01305

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

03.05.2016 um 12:11 Uhr

Auch ich halte das Vorgehen des Arbeitgebers für völlig unzulässig.

N
nicoline

03.05.2016 um 14:14 Uhr

Mattes, du hast doch schon genau das richtige Urteil zur Hand. Soll doch deine Personalerin mal die Rechtsgrundlage ihrer Aussage benennen!

M
Mattes

03.05.2016 um 14:29 Uhr

Naja das BAG-Urteil ist 43 Jahre alt und vllt überholt....

deshalb meine Nachfrag

G
gironimo

03.05.2016 um 17:24 Uhr

wenn es neuere und anderslautende Urteile gäbe, würden diese mit Sicherheit begannt geworden sein.

Es ist wie Du schreibst.

M
Mattes

03.05.2016 um 18:19 Uhr

OK danke euch ....

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