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Krank - Minusstunden wegen Fortbildung?

M
Milla312
Apr 2021 bearbeitet

Guten Tag,

ich war 2 Wochen krank. Währenddessen hätte ich an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen sollen und hatte einen Bürotag, neben meinen normalen Diensten (ich arbeite in der Pflege). Laut Legnde des Dienstplans werden Fortbildungen mit 8 Stunden und Bürotage mit 5 Stunden in die Berechnung einbezogen. Nun sagt der Arbeitgeber das diese Stunden als Minusstunden gewertet werden, da ich an beiden nicht teilnehmen konnte, das wäre "immer so gewesen".

Meiner Meinung nach ist dies nicht richtig, da es geplante Dienste waren die einen Arbeitstag dargestellt haben. Zumal mir aufgrund von Krankheit keine Nachteile entstehen dürfen. Wer ist im Recht und womit könnte ich weiter argumentieren? Bei meiner Suche habe ich leider keine eindeutigen Infos gefunden.

Herzlichen Dank für eure Hilfe.

915015

Community-Antworten (15)

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Moreno

05.04.2021 um 17:23 Uhr

In meinen Augen Quatsch was dein AG erzählt Krank gilt wie gearbeitet und die Stunden müssen Dir gut geschrieben werden! Habt ihr einen Betriebsrat?

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nicoline

05.04.2021 um 17:34 Uhr

Wer ist im Recht und womit könnte ich weiter argumentieren? Bei meiner Suche habe ich leider keine eindeutigen Infos gefunden. Du bist im Recht. "Das war schon immer so", war dann schon immer sooooo verkehrt! Schau mal hier:

Krank im Zeitkonto Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00) https://www.schichtplanfibel.de/minus1.php

M
Milla312

05.04.2021 um 17:41 Uhr

Danke für eure Antworten Moreno und Nicoline.

Wir haben leider keinen Betriebsrat, aber wohl eine Mitarbeitervertretung (es handelt sich um eine Zweigstelle eines kirchlichen Trägers). Dort habe ich zusätzlich angefragt, allerdings dauern Antworten meist relativ lange und da ich morgen den Stundenzettel abgeben muss, wollte ich zumindest das ein oder andere handfeste Argument parat haben.

N
nicoline

05.04.2021 um 17:49 Uhr

Die MAV kann dir da wenig helfen, auch wenn sie bei der Arbeitszeit in der Regel mitzubestimmen hat. Du musst dich selber kümmern. Der AG kann froh sein, wenn nicht noch haufenweise Rückforderungen an ihn gerichtet werden.

N
nicoline

07.04.2021 um 13:48 Uhr

Milla312 Wäre nett, wenn du mal berichtest, wie es ausgegangen ist.

M
Milla312

11.04.2021 um 16:59 Uhr

Habe meinen Stundenzettel mit einem passenden 3 Zeiler abgegeben, bisher habe ich keine Rückmeldung bekommen. Die Chefin hat mich seitdem 2mal gesehen und nichts weiter gesagt. Entweder sie holt sich aktuell anderweitig Rückmeldung oder hat es akzeptiert.

N
nicoline

18.04.2021 um 22:53 Uhr

Hallo Milla, gibt es etwas Neues?

M
Milla312

28.04.2021 um 14:53 Uhr

Hallo Nicoline,

scheinbar wurden meine eingereichten Stunden akzeptiert. Sie sind im Plan eingetragen, noch einmal darauf angesprochen wurde ich nicht.

Kaum ist das eine Problem gelöst, taucht ein neues auf. Ich werde zum 1.Juni den Betrieb verlassen und habe Minusstunden die entstanden sind, da ich immer wieder zu kurzen statt zu normalen Diensten eingetragen wurde. Diese werde ich bis zum 1.6 nicht ausgleichen können. Gleichzeitig habe ich noch einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen, nun wollen sie dies miteinander verrechnen oder mir eben weniger ausbezahlen. Habe mich bereits grob informiert, muss das aber am Freitag in aller Ruhe nochmal angehen.

C
celestro

28.04.2021 um 15:21 Uhr

"und habe Minusstunden die entstanden sind, da ich immer wieder zu kurzen statt zu normalen Diensten eingetragen wurde."

dann ist das nicht Dein Problem.

M
Moreno

28.04.2021 um 15:29 Uhr

Doch celestro das ist ihr Problem da der AG diese Minusstunden ja mit dem Resturlaub verrechnen will!

C
celestro

28.04.2021 um 15:33 Uhr

ich denke Dir ist klar was gemeint war. Nämlich das man dem MA das nicht anlasten kann und der AG somit auf den Stunden sitzen bleibt.

D
DummerHund

28.04.2021 um 20:46 Uhr

Mal ein Beispiel von einer Anwaltsseite zu celestros Aussage:

Beispiel: Eine kleine Pension beschäftigt eine Köchin. Laut Arbeitsvertrag soll die Köchin 40 Stunden in der Woche, verteilt auf 6 Tage, arbeiten. Weitere Regelungen fehlen.

Nun läuft die Pension nicht jede Woche gut. Wenn keine Gäste da sind, braucht die Köchin nicht kommen. Ist wenig los, so kann Sie oft früher gehen. Die Minusstunden summieren sich. Die Köchin kündigt nun fristgerecht. Ihre Vorgesetzte zieht die Minusstunden in Folge vom Gehalt ab. Die beiden treffen sich wenig später im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht wieder. Die Lösung: Es gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass eine Vollbeschäftigung stattfinden kann. Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitskraft lediglich für 40 Stunden anbieten. Gibt es nicht genug Arbeit um die volle Zeit zu beschäftigen, darf dieser Umstand nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Die Minusstunden dürfen nicht vom Lohn einbehalten werden.

Weitere Beispiele lest gerne auf: https://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de/minusstunden-bei-kuendigung/

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XYZ68

29.04.2021 um 09:15 Uhr

Und Minusstunden dürfen nicht mit Urlaub verrechnet werden. Urlaub ist laut Gesetz ganztägig zu gewähren und auf Antrag des Arbeitnehmers.

Falls die Stunden abgezogen werden sollten, hilft hier wahrscheinlich nur der Weg zum Arbeitsgericht und man muss den fehlenden Lohn einklagen. Manchmal hilft da auch schon eine Drohung.

Wenn man genau weiß, welche Forderungen man hat und man keine Rechtsschutzversicherung hat, kann man die Klage auch ohne Anwalt direkt bei Gericht einreichen.

E
enigmathika

29.04.2021 um 12:17 Uhr

"Die Köchin kündigt nun fristgerecht. [...] Die beiden treffen sich wenig später im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht wieder."

Spannend! Ich hätte nicht gedacht, dass der AG auch Kündigungsschutz einklagen kann. ;-)

M
Milla312

29.04.2021 um 12:31 Uhr

Ich danke euch! Das ist im Prinzip auch das was ich gefunden habe. Am Montag habe ich ein Gespräch mit der Leitung, mal sehen wie dieses läuft.

Die neuste Idee war, dass ich die Stunden im nächsten Monat noch nach arbeiten könnte, sehr spannend und arbeitsrechtlich gar nicht machbar. Ich müsste den kompletten Monat jeden Tag arbeiten gehen. Es hat schon seinen Grund weshalb ich mich entschieden habe schnell wieder zu gehen, dort läuft einiges nicht richtig.

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