Minusstunden nach Krank
ich habe einen 19 Stunden Vertrag pro Woche, teilweise werde ich mit Minusstunden geplant obwohl kein Gutzeitkonto besteht d.h. eine Woche mit 11h und ich werde dann flexibel gefragt wenn Bedarf besteht ob ich arbeiten komme (Handel) was ich natürlich bejahe um auf meine Stunden zu kommen. Nun bin ich aber krank geworden d.h. genau die Woche war nur mit 12 h verplant und nun stehen da 7 h minus auf meinem Buchungsjournal. Ist das rechtens ? Anmerkung : die Minusstundenplanung erfolgt gegen meinen Willen was ich auch schon deutlich geäußert habe. Anmerkung: Nach einem Gespräch mit meiner Vorgesetzten steht folgendes im Raum Mo: geplant frei Die : 16.30 - 22.15 Mi: 16.45 - 20.30 Do: 15.30 - 18.30 Fr: Wunschfrei Sa : Wunschfrei
Das ich Freitag /Samstag die Bitte eingetragen hatte frei zu bekommen stimmt, das hatte ich nicht beachtet... Die Aussage ist, ich hatte Wunschfrei dem Sie nach gekommen ist, obwohl sie mich hätte gebrauchen können... hier habe ich meine Arbeitskraft nicht zur Verfügung gestellt. Auf meine Aussage hin das ich aber auch den Montag hätte mit verplant werden können, kam die Antwort dort hat sie mich nicht gebraucht. Fazit: teilweise bin ich im Recht und teilweise meine Vorgesetzte Ich wollte das nur nicht so falsch im Raum stehen lassen Danke für die bisherigen Antworten
Community-Antworten (4)
19.07.2022 um 19:09 Uhr
Ohne Arbeitszeitkonto können Minusstunden nur durch eigenes Verschulden entstehen. Wenn der Arbeitgeber dich mit weniger als 19 Stunden plant muss er trotzdem 19 bezahlen. Hier gibt es aber Experten dich sich besser auskennen.
20.07.2022 um 10:18 Uhr
Hallo, Du hast einen 19 Std. Vertrag, d.h. der Arbeitgeber muss dich mit 19 Std. die Woche planen. Wenn er keine Arbeit hat ist er trotzdem verpflichtet dich diese Zeit zu beschäftigen.
Ich würde auf die vereinbarte Wochenarbeitszeit bestehen.
20.07.2022 um 10:46 Uhr
@Esme
gehe zum Anwalt, das scheint bei deinem AG sonst keinen Sinn zu haben, reden bringt ja anscheinend nix. Der schreibt deinem AG dann einen freundlichen Brief und danach ist das Thema Minusstunden erledigt (wenn deine Angaben zu deinem AV so korrekt sind) Ohne Anwalt kannst Du das auch machen, wenn Du in einer Gewerkschaft bist, die helfen Dir weiter. Ansonsten wäre nur noch eine direkte Klage möglich, aber das halte ich im ersten Schritt für übertrieben.
20.07.2022 um 11:06 Uhr
das ganze Vertragskonstrukt erscheint mir hier nicht so ganz rechts zu sein.
Du hast einen Vertrag über 19 Std. Steht da auch was zu "Arbeit auf Abruf"? Das ist nämlich das, was dein AG macht. Er plant Dich für ein paar Stunden ein und den Rest wie es gerade passt. Er überträgt damit ein Teil seines wirtschaftlichen Risikos auf Dich. Das ist aber so nicht zulässig. Arbeit auf Abruf im Prinzip schon zulässig, muss dann aber im Arbeitsvertrag geregelt werden und es gelten bestimmte Bedingungen die im TzBfG festgelegt sind.
Ich sehe hier den vollen Anspruch auf die 19 Std.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung, oder bist Mitglied einer Gewerkschaft - dann hole Dir darüber mal Beratung und Unterstützung.
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