Hallo zusammmen,

an uns wurde eine Frage herangetragen die wir nicht alleine klären können.

Bei uns im Unternehmen ist es so, wenn jemand zur Arbeit kommt und dann nach Hause geht , weil es ihm nicht gut geht, gibt es zwei Procedere.

Hat der betreffende AN mehr als die Hälfte seiner Stundenzahl gearbeitet, und geht erst danach nach Hause, entstehen für Ihn Minusstunden. ( 7,7 Std. Arbeitszeit, nach 5 Std. nach Hause. Sind dann 2,7 Std. minus)

Hat der AN aber weniger als die Hälfte der Stunden gearbeitet, gibt es ein krank im Dienstplan, und es werden 7,7 Stunden gutgeschrieben.

Die betreffenden § im BGB kennnen wir natürlich.
Ist der § dann so anzuwenden, das der AN, egal wann er nach Hause geht , seine
7,7 Std gutgeschreiben bekommen muß? Wie regulär gearbeitet?