Minusstunden Krank nach Dienstantritt
Hallo zusammmen,
an uns wurde eine Frage herangetragen die wir nicht alleine klären können.
Bei uns im Unternehmen ist es so, wenn jemand zur Arbeit kommt und dann nach Hause geht , weil es ihm nicht gut geht, gibt es zwei Procedere.
Hat der betreffende AN mehr als die Hälfte seiner Stundenzahl gearbeitet, und geht erst danach nach Hause, entstehen für Ihn Minusstunden. ( 7,7 Std. Arbeitszeit, nach 5 Std. nach Hause. Sind dann 2,7 Std. minus)
Hat der AN aber weniger als die Hälfte der Stunden gearbeitet, gibt es ein krank im Dienstplan, und es werden 7,7 Stunden gutgeschrieben.
Die betreffenden § im BGB kennnen wir natürlich.
Ist der § dann so anzuwenden, das der AN, egal wann er nach Hause geht , seine
7,7 Std gutgeschreiben bekommen muß? Wie regulär gearbeitet?
Community-Antworten (3)
10.04.2015 um 17:41 Uhr
ja das ist so.
10.04.2015 um 21:47 Uhr
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
11.04.2015 um 17:07 Uhr
Das geht sogar soweit, dass der AG dem während der Arbeitszeit erkrankten sogar die entsprechenden Zuschläge bezahlen muss! Wird der AN also während seines Dienstes an einem Sonntag oder Feiertag krank und geht deshalb AU nach Hause, stehen dem AN die Sonntags- wie Feiertagszuschläge komplett für den gesamten geplanten (!) Dienst zu, selbst wenn er an diesem Tag statt 7,7 Stunden, 9 oder 10 Stunden hätte arbeiten müssen ;-)
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