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Minusstunden - wenn Arbeitnehmerin Krank ist?

P
pipi
Feb 2019 bearbeitet

hallo

bei uns ist das Kind einer Arbeitnehmerin krank geworden, Sie ist deswegen vorzeitig nach hause gefahren. Die Arbeitnehmerin hat sich 3 Tage krankschreiben Lassen und ist am Freitag wieder zur Arbeit erschien, daraufhin hat Sie Minusstunden für den Freitag bekommen. Sie arbeitet insgesamt 27,5 Stund aufgeteilt und schriftlich im Vertrag vermerkt wie folgt. Mo 5,5 Di 6,5 Mit 6,5 Do 5 Fr 4,5

der Arbeitgeber rechnet Ihr aber die Arbeitszeit wie folgt vor. 27,5 Stunden durch 5 Tage gleich 5,5 Stunden, das heißt Sie hat wen Sie Krank, Plus stunden oder Urlaub nimmt, Freitag und Montag Minusstunden und Dienstag und Mittwoch Plus stunden.

darf der Arbeitgeber das ???

15.45901

Community-Antworten (1)

U
uhu

24.09.2008 um 09:24 Uhr

@pipi wenn die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage vertraglich fest vereinbart ist, dann handelt es sich auch um feste Arbeitszeiten bei der MA; der AG darf dann nicht mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit pro Wochentag die Urlaubs- und Kranktage verrechnen, denn das wäre ein Verstoß gegen die vertraglichen Regelungen;

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