Erstellt am 04.11.2007 um 22:17 Uhr von Der alte Heini
Wenn die Kolleginnen zu den Terminen persönlich geladen wurden und der Weg zu und von dem Gericht mit Bus und Bahn den ganzen Tag dauern, dann ist es so.
Werden die Damen allerdings mit dem Auto gefahren und ist es somit möglich noch vor und nach dem Termin zu arbeiten, so müssten die Kolleginnen im Betrieb erscheinen und in der verbliebenen Zeit ihr vereinbarte Arbeitsleistung erbringen.
Erstellt am 05.11.2007 um 09:23 Uhr von Troisdorfer
Es Dauert solange es Dauert .
7.00 bis 9.00 Gerichtsfähig werden,
deine Kollegin wird sich sicherlich was Standgemaesses anziehen dürfen
(Arbeitskleidung ist nicht angebracht) .
9.00 bis 10.00 Rücksprachen mit einem Berater halten (Anwalt/Gewerkschaft/Ehemann).
Anfahrt bis 11.00 eine Stunde !!!
Verhandlung je nach sachlage bis zu einer Stunde .
12.00 bis 13.00 Mittagessen .
13.00 bis ein weiteres Gespräch führen mit seinem
Berater (Anwalt/Gewerkschaft/Ehemann).
14.00 bis 15.00 Rückfahrt in den Wohnort.
15.00 bis 16.00 arbeitskleidung anziehen und auf der Arbeit um ca.16.00 erscheinen !!!
Es ist Angebracht deine Kollegin freizustellen,schlim genug das an diesem Tage ihre Kündigung verhandelt wird ....
Man kann es Lustig Lesen,sollte es aber nicht ..
MFG Troisdorfer
Erstellt am 05.11.2007 um 09:45 Uhr von ego112
@Troisdorfer,
wie wäre es denn, wenn die Kolleginnen für diesen Tag Urlaub nehmen würden oder unbezahlte Freistellung beantragen, wie jeder andere AN auch, der zu einem Gerichtstermin geladen wird( nicht als Zeuge). Nach Deinen geschriebenen Terminen, können sie ja glücklich sein, noch am selben Tag wieder zu Hause zu sein.
Erstellt am 05.11.2007 um 10:14 Uhr von Troisdorfer
ego112@*Nach Deinen geschriebenen Terminen, können sie ja glücklich sein, noch am selben Tag wieder zu Hause zu sein.*
Stimmt sicherlich,mit aller wahrscheinlichkeit ist sie aber mindestens 3 Stunden ,mit der wahrnehmung des Termines beschäfftigt,sprich, für die Zeit von 10.00 bis 13.00 ist sie Freizustellen,es geht um ihre eigene Kündigung .
Ob sie als Zeuge aussagt oder nicht ist hier garnicht geklärt,ob sie vieleicht
für diesen Tag Urlaub nehmen würden oder unbezahlte Freistellung beantragen würde ist auch nicht gekärt,Geklärt ist lediglich das die Kollegin am Verhandlungstag der
***EIGENEN KÜNDIGUNG***
zur Arbeit erscheinen soll .
Ich lese aus BRM pittimaus ausführung nicht anderes als,die Mitarbeiterin könnte seelisch angeschlagen von ihrer eigenen Kündigung sein,und möchte deswegen nicht am Tage der Verhandlung wieder auf der Arbeit erscheinen ...
MFG