Zwei gekündigte Mitarbeiterinnen haben demnächst einen Termin beim Arbeitsgericht. Die Termine sind für 11.00 Uhr an verschiedenen Tagen anberaumt. Das AG liegt in einer anderen Stadt, mindestens 1 Autostunde entfernt. Beide haben keinen Führerschein und müssen sich von den Ehemännern fahren lassen. Sie argumentieren, dass sie mit Bus (vom Dorf) und weiter mit der Bahn wohl eh den ganzen Tag unterwegs wären und wollen an diesem Tag nicht mehr auf Arbeit erscheinen. Ihre Arbeitszeiten sind von 07.00 bis 16.00 Uhr.