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Kein frei dann krank !

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Acertom
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ein MA wollte uber das faschingswochende inkl dienstag frei haben. da aber schon zu viele diesen tag frei haben wurde es abgelehnt. Dann kam die aussage wenn ich hier nicht frei bekomm bin ich halt "wahrscheinlich" krank.

wie sol sich der abteilungsleiter verhalten. ? ist ja eigentlich angesagte Krankheit, kündigungsgrund... melden beim betriebsleiter ?

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Community-Antworten (6)

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pfeilenbogen

08.01.2011 um 20:21 Uhr

Wenn der Abteilungsleiter für den AG so reagiert wie er es auf Grund seiner Position sollte, gibt es zu mindest eine Abmahnung oder gar eine Kündigung. Es ist gerichtlich ganz klar geregelt "angesagte Erkrankung" wie hier ist ein Kündigungsgrund.

Ich würde als Abteiler diese Koll. einbestellen und ihnen ganz deutlich klar machen, dass ich eine Namensliste mit ihnen nun anlegen würde und sollten sie zu dieser Zeit "pötzlich krank werden" sie sofort mit Hinweis auf die a. BAG Entscheidung die fristlose Kündigung erhalten würden.

Hier sollte/ könnte der BR handeln, mit dem Ag verhandeln "ob doch mehr AN frei haben könnten oder ggf. ein Losverfahren wer frei bekommen kann". Man könnte aber auch so regeln "wer zu erst kommt malt zu erst!"

Fristlose Kündigung wegen „angesagter Erkrankung“ http://www.erdrich-coll.de/rechtsprechung/kuendigung_und_kuendigungsschutz/fristlose_kuendigung_wegen_angesagter_erkrankung

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 12.3.2009, 2 AZR 251/07, veröffentlicht in NZA 2009, 779) hat in einer Problematik entschieden, die nicht selten vorkommt: Ein Arbeitnehmer beantragt Urlaub, den der Arbeitgeber nicht bewilligt; daraufhin deutet der Arbeitnehmer an oder spricht es direkt aus, dass er dann eben krank feiere.

Also, den Koll. klar machen Fristlose Kündigung wegen „angesagter Erkrankung“ Wenn sie also keiner Wert auf den Job legen, können sie so handlen

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gonzo

08.01.2011 um 21:02 Uhr

@acertom, nun wollen wir mal nicht den bogen überspannen und uns selber lächerlich machen, dafür gibt es seminare mitarbeiterführung. ob nun wahrscheinlich eine androhung ist... das will ich nicht bewerten, was aber wenn der kollegen wirklich krank wird ? zufälle gibt es zu auf...

mit der metohde bogenpfeil liste bin ich nicht nur im sozialsektor überfordert...

tage andenen viele kollegen gerne frei haben gibt es zu hauf.... wichtiger als die keule und die gewissheit das die kollegen mir nicht mehr trauen und immer öfters ausfallen. wäre mir eine gerechtelösung für alle !!!!

z.b wer an einem andren feiertag arbeit bekommt dann einen andren feiertag frei... gibt ja welche den ist weihnachten oder so wichtiger als fasnacht.

sollte es gar nicht anders gehen würde ich lose ziehen lassen.

andre wege wie der von pfeilbogen führen laut meiner bescheidenen erfahrung nur zu missgunst, mehr ausfall und vertrauensverlust der kollegen.

p.s wie reglt ihr das mit der anwesenheit BRM an besonderen tagen ??? oder gibt es keinen BRM zu feiertagen ??? z.B grade von den feigestellten... sollte immer einer am telefon erreichbar sein ?!!!! wie regeln die das ?? oder habe ich nun ein fass aufgemacht, welches es noch gar nicht in euern lager gab ?????

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pfeilenbogen

08.01.2011 um 22:44 Uhr

Bei AN mit solchen Sprüchen und die dieses dann auch umsetzen, also in der heutigen Zeit den Arbeitsplatz so leichtsinnig gefärden - aufs Spiel setzen, muss man nicht unbedingt ein großes soziales Gewissen haben. Da gibt es dann genun arbeitssuchende welche die dann frei werdende Arbeitsplätze gerne besetzen.

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gonzo

09.01.2011 um 21:10 Uhr

@pfeilenbogen sorry dein vorschlag ist für mich unteres führungschinie! das lösst ja nicht mal im ansatz die problematik, ausserdem ist vielleicht kein bestimmt ! einme absichtserklärung ist für deine kündigung aber definitiv zwingend nötig so einfach geht es gottsdank nun auch wieder nicht.

FÜR PFLEILBOGEN, Aussage fragesteller"....bin ich halt "wahrscheinlich" krank." Das heisst NICHT zwangsläuftig das er Krank ankündigt !

Deine Metohde: ....Ich würde als Abteiler diese Koll. einbestellen und ihnen ganz deutlich klar machen, dass ich eine Namensliste mit ihnen nun anlegen würde und sollten sie zu dieser Zeit "pötzlich krank werden" sie sofort mit Hinweis auf die a. BAG Entscheidung die fristlose Kündigung erhalten würden.

ALSO biite WO habe ich was falsch verstanden ????

....dass ich eine Namensliste mit ihnen nun anlegen würde und sollten sie zu dieser Zeit "pötzlich krank werden" sie sofort mit Hinweis Bist du schon-mal beim Thema "Verhalten und Leistungskontrolle2 und Datenschutz (> Aufbewaren von Daten/Persönlichengesprächsnotizen...) Wach gewesen????

Denk bitte mal nach welches Verhalten du hier vorgibst !

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pfeilenbogen

09.01.2011 um 23:56 Uhr

gonzo

das angesagte Krankheit als Grund der fristosen Kündigung ausreichen ist ja geklärt, sogar durch das BAG. Also, es geht so einfach, was auch richtig ist. Da hilft dann auch Gott nicht weiter!! Denn nicht nur AG haben Pflichten und Verantwortung sondern auch AN.

Das man versuchen sollte das Problem anders zu lösen hätte man beim ganz normalen Durchlesen von meinen Beiträgen auch erkennen können.

Doch ich würde als AG auch den AN heute es ganz deutlich klar machen, dass es Regeln gibt und dass ein umsetzten eines solchen angesagten Handeln Folgen hat. Dann liegt es bei jedem AN wie es für Ihn aus geht.

S
Saxonia

10.01.2011 um 16:32 Uhr

Hallo, Acertom -

habt Ihr einen Urlaubsplan erstellt? Der wäre verbindlich, wenn Ihr ihn unterschrieben habt. In dem Fall wäre der MA schlicht und ergreifend zu spät gekommen bzw. vom guten Willen des Abteilungsleiters abhängig. Existiert bei Euch eine BV zum Thema Urlaub / Urlaubsbeantragung? Wenn nicht, nehmt das Problem zum Anlass, so eine Vereinbarung abzuschließen. Darin kann man z.B. ein rollierendes Verfahren für Urlaubs-, aber auch für freie Tage regeln, damit jeder mal in den Genuss kommt (siehe Fasching). Ist auch für die Schulferienzeit wichtig.

Wem gegenüber hat der MA diese "wahrscheinlich krank"-Ankündigung eigentlich gemacht? Hat der Abteilungsleiter diese Aussage direkt bekommen, wird er schon wissen, wie er damit umgeht. Ist der Satz nur im Kollegenkreis gefallen, kann man den MA warnen bzw. ihm von solchen Urteilen berichten. Beim Vorgesetzten oder gar der GF melden würde ich das jedenfalls nicht!

Meldet sich der MA tatsächlich in der Faschingszeit krank, kann die GF diese Krankschreibung durch den Amtsarzt bzw. vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen, muss aber nicht...

Gruß von Saxonia

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