Erstellt am 22.02.2012 um 13:28 Uhr von mainpower
Hallo,
wieviel Zeit für die vorbereitung einer Aussage??? Gar keine, der Richter fragt und Du antwortest Währheitsgemäß. Wie willst Du dich da vorbereiten? Kennst ja die Fragen des Richters nicht. Wieso hast Du das vom AG erfahren? Normalerweise wird man da vom Gericht geladen. Wenn von da nichts kommt musst Du auch nicht Aussagen.
Erstellt am 22.02.2012 um 13:42 Uhr von Kulum
Deinem Arbeitgeber gegenüber? Du wirst als Zeuge zur Sache vernommen, du vertrittst dort weder deinen Arbeitgeber noch den gekündigten Kollegen.
Also wie Mainpower schon schrieb, locker bleiben und die Fragen des Richters / der Richterin wahrheitsgetreu beantworten.
Wieso die das dein Arbeitgeber gesteckt hat würde mich auch interessieren. In aller Regel haben Kläger und Beklagte wenig Interesse die Zeugen der Gegenseite auf deren Auftritt auch noch vorzubereiten.
Erstellt am 22.02.2012 um 16:27 Uhr von gironimo