Erstellt am 22.01.2012 um 11:53 Uhr von gironimo
Mach doch mal einen Selbstversuch (schwarzer Humor, bitte um Entschuldigung).
Ich möchte fast wetten, dass der Arbeitsrichter so stark mit der arbeitsrechtlichen Wahrheitsfindung befasst ist, dass er außerhalb seines Zutändigkeitsbereichs liegende Verfehlungen glatt übersieht.
Erstellt am 22.01.2012 um 12:00 Uhr von peanuts
"Muss der Richter bzw die Kammer reagieren wenn sie eine Straftat bemerkt? Oder kann sie es auch ignorieren, weil es ja niemand angezeigt hat bzw sie nicht zuständig sind?"
Ich bin sicher, dass reagiert werden wird und auch reagiert werden muss. Die zuständige Steuerbehörde wird mit Sicherheit eingeschaltet.
"Wenn der Richter des Arbeitsgerichtes die Staatsanwaltschaft informiert, bin ich dann trotzdem der Auslöser, weil das belastende Beweismittel ursprünglich von mir kam?"
Auslöser ja, aber aus der Geltendmachung von Rechten dürfen keine Nachteile resultieren. Gilt für AN & BR.
Wer (AN oder Betriebsrat) hat denn überhaupt was eingeklagt?
Erstellt am 22.01.2012 um 15:22 Uhr von kurzarbeiter
Bei Offizialdelikten muss und wird er handeln, da er sich sonst selbst strafbar machen würde, wegen Strafvereitelung im Amt
Erstellt am 22.01.2012 um 15:57 Uhr von poiuz
Natürlich würde er das nicht. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258a.html
Und handeln muss er genausowenig wie jeder anderer, er ist Arbeitsrichter und kein Staatsanwalt.
Anzeigen muß man nämlich auch nur _geplante_, nicht beendete, Straftaten die in §138 aufgezählt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html
Das ist eine abschließende Aufzählung, Steuerhinterziehung ist außerdem noch nicht einmal ein Verbrechen, sondern nur ein Vergehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html
Erstellt am 22.01.2012 um 16:43 Uhr von paula
aus der Praxis heraus kann ich sagen: Es kommt drauf an!
Die meisten Arbeitsrichter unternehmen nur etwas bei schweren Straftaten. Ich habe auch schon mal welche darauf angesprochen und die begründen das damit, dass wenn Anwälte wüßten dass man mit jeder Sache zur Staatsanwaltschaft läuft, Vergleichsverhandlungen schwieriger würde. Jeder würde erst einmal versuchen den Mandanten aus der Schusslinie zu nehmen.
Es gibt bei uns aber einen Arbeitsrichter der bei Straftaten stets die Staatsanwaltschaft einschaltet. Das trifft dann aber eben auch AN die z.B. wegen verhaltensbedingter Kündigung mit einem Vermögensdelikte, Körperverletzung vor ihm stehen. Aber auch AG mit Lohnwucher (selbst wenn der Lohn nicht eingeklagt ist sondern bei einer Kündigungsschutzklage publik wird) oder Verkürzung von Beiträgen etc. Da kann man drauf wetten, dass spätestens nach der Güteverhandlung ein Hinweis an die StA geht
Erstellt am 22.01.2012 um 19:48 Uhr von Bertriebsrätin
Hier wird ja nicht nur von moeglicher steuerhinterziehung sondern auch betrug gesprochen, beides strataten.
Erstellt am 23.01.2012 um 12:16 Uhr von paula
@Betriebsrätin
trotzdem wird es der Richter selber für sich entscheiden