Hallo,
eine Azubine bei uns bewirbt sich derzeit bei anderen Firmen für ihre Zeit nach der Ausbildung. Sie möchte nämlich danach noch eien Ausbildung in einer anderen Branche machen. Muss der AG ihr für einen Einstellungstest freigeben? Denn unserer hat zuerst gestreikt, dann aber nachgegeben. Aber er sagte, dass es von seinem freien Willen ausgehe und nicht seine Pflicht sei. Hat er recht? Wenn nein, auf welches Gesetz kann ich mich berufen??
LG