Frei bei Einstellungstests?
Hallo, eine Azubine bei uns bewirbt sich derzeit bei anderen Firmen für ihre Zeit nach der Ausbildung. Sie möchte nämlich danach noch eien Ausbildung in einer anderen Branche machen. Muss der AG ihr für einen Einstellungstest freigeben? Denn unserer hat zuerst gestreikt, dann aber nachgegeben. Aber er sagte, dass es von seinem freien Willen ausgehe und nicht seine Pflicht sei. Hat er recht? Wenn nein, auf welches Gesetz kann ich mich berufen?? LG
Community-Antworten (2)
13.10.2006 um 12:33 Uhr
Da hier keine Kündigung vorliegt, sage ich er hat Recht.
Cu
13.10.2006 um 15:03 Uhr
Interessante Frage...
Wenn sie eine Arbeitstelle suchen würde, dann könnte man meines Erachtens einen Anspruch konstruieren.
Bei einer weiteren Ausbildung? Schwer zu sagen.
Allerdings dürfte es sowieso daran scheitern, dass die Einstellungstests nicht in den letzten vier Wochen vor Beginn der Ausbildung stattfinden.
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