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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frei bei Einstellungstests?

M
Mia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine Azubine bei uns bewirbt sich derzeit bei anderen Firmen für ihre Zeit nach der Ausbildung. Sie möchte nämlich danach noch eien Ausbildung in einer anderen Branche machen. Muss der AG ihr für einen Einstellungstest freigeben? Denn unserer hat zuerst gestreikt, dann aber nachgegeben. Aber er sagte, dass es von seinem freien Willen ausgehe und nicht seine Pflicht sei. Hat er recht? Wenn nein, auf welches Gesetz kann ich mich berufen?? LG

4.33502

Community-Antworten (2)

P
Pegasus

13.10.2006 um 12:33 Uhr

Da hier keine Kündigung vorliegt, sage ich er hat Recht.

Cu

RI
Ramses II

13.10.2006 um 15:03 Uhr

Interessante Frage...

Wenn sie eine Arbeitstelle suchen würde, dann könnte man meines Erachtens einen Anspruch konstruieren.

Bei einer weiteren Ausbildung? Schwer zu sagen.

Allerdings dürfte es sowieso daran scheitern, dass die Einstellungstests nicht in den letzten vier Wochen vor Beginn der Ausbildung stattfinden.

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