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Ganz dringend!

M
M1505
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein AN der gerade einen Monat im Betrieb arbeitet (noch 5 Monate Probezeit) hatte einen Betriebsunfall und wurde vom Arzt arbeitunfähig geschrieben. Da wir mit Lebensmittel arbeiten, darf dieser AN gesetzlich nicht arbeiten. Doch der Chef droht mit Kündigung, wenn dieser AN sich nicht für gesunderklären lässt. Ich weis nicht wie ich das regle das dieser AN nicht deswegen gekündigt wird oder später gekündigt wird.

Bitte brauche da unbedingt Hilfe da es morgen geklärt werden muss.

Liebe Grüße

4.70308

Community-Antworten (8)

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Regenwetter

14.05.2008 um 16:07 Uhr

Hallo M1505,

ich habe da zwar keine direkte Antwort zu, aber ich würde mal bei der Berufsgenossenschaft anrufen und nachfragen. Immerhin war es ja ein Betriebsunfall, der logischerweise versicherungstechnisch über die Berufsgenossenschaft läuft und dort auch gemeldet werden muss. Ist schon mal interessant zu erfahren, was die zu der Forderung des AG sagen (Stichwort: mögliche Spätfolgen). Aber wie gesagt: ist keine stichhaltige Antwort, sindern nur eine Idee, wie man evtl. weitere Infos bekommt. Gruß, Regenwetter

D
DocPille

14.05.2008 um 16:17 Uhr

Könnt ihr dem AG beweisen das er diese Aussage gemacht hat??

M
M1505

14.05.2008 um 16:21 Uhr

Der AG hat den AN angerufen. Also nein. Das heißt dieser AN muss sich jetzt gesunderklären lassen das er sein Arbeitplatz nicht verliert, obwohl er sich strafbar macht?

D
DocPille

14.05.2008 um 16:54 Uhr

Das heisst es leider ja.Aber redet doch mal mit dem AG,immerhin war es ja ein Arbeitsunfall

K
khel

14.05.2008 um 16:55 Uhr

Hallo M1505,

anbei ein Link zum Thema, der für Dich interessant sein könnte:

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/beruf/ratgeber/urteile/339470

Spannend ist dabei der letzte Satz des Artikels: "...Eine Entlassung während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses sei nur bei sittenwidrigem Verhalten des Arbeitgebers unzulässig." Und m.E. ist es auf jeden Fall sittenwidrig, wenn Euer AG den MA zu den von Dir geschilderten Bedingungen kündigen will.

Hoffe, das hilft Dir ein bisschen.

Gruß khel

D
DocPille

14.05.2008 um 16:59 Uhr

Das Problem ist,man muss es dem AG nachweisen können.

M
Miparix

14.05.2008 um 17:23 Uhr

Macht ihr öfter mal Überstunden oder Samstagsarbeit, die vom BR abgenickt werden muss? Wenn ja, dann könnt ja auch ein BR-Mitglied (ohne Zeugen natürlich) mal dem Chef sagen, dass er die Genehmigung für Überstunden und Samstagarbeit für die nächsten Monate vergessen kann. Ich weiß das hört sich nach Erprssung an, doch der Chef verhält sich ja genauso unmoralisch.

M
M1505

14.05.2008 um 18:15 Uhr

Danke für eure Antworten.

Zu den Thema Samstags arbeiten: Jeder muss am Samstag arbeiten und Überstunden werden nicht von uns absegnet.

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