Erstellt am 31.05.2019 um 11:51 Uhr von §§Reiter
Ich befürchte mal, dass Ihr so wie praktisch alle Arztpraxen keinen Betriebsrat habt. Da bleibt nur zu hoffen, dass Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, oder zumindest eine Rechtsschutzversicherung hast. Wenn ja, solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen.
Erstellt am 01.06.2019 um 00:15 Uhr von elli61b
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich! Nur - was wollen Sie mir damit sagen? Dass ich ohne Anwalt nicht weiterkomme? Wie ich gelesen habe, hat der AG in diesem Fall eine sog. Rücksichtnahmepflicht. Wenn ich dort angestellt bleiben will, kann ich kaum einen Anwalt einschalten. Sonst kann ich auch gleich kündigen, oder?
Erstellt am 01.06.2019 um 09:20 Uhr von DummerHund
" . Wenn ich dort angestellt bleiben will, kann ich kaum einen Anwalt einschalten. Sonst kann ich auch gleich kündigen, oder?"
Eine Einstellung die heutzutage leider zu viele AN haben. Und dasist auch der Grund warum zu viele AG mit AN machen was sie wollen.
Im übrigen kündigt man nicht, sondern lässt sich Kündigen. AN reicht anschliessend Kündigungsschutzklage ein. Enweder gewinnt man und man arbeitet weiter da, oder aber man schliesst einen vergleich und der AN bekommt eine Abfindung. Das aber nur am Rande.
§§Reiter hatte aber geschrieben"Wenn ja, solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen." Beraten lassen heisst beraten lassen und nicht das der Anwalt gleich beim AG auf der Matte steht.
Beraten lassen heisst: evtl vielleicht besser zum Facharzt überweisen lassen...ob dies Sinn macht.
Was heisst größerer Lärm-oder Geräuschkulisse in deinem speziellen Fall. Es muss ja im genaueren (evtl. Dezibelzahl) festgehalten sein.
Warum verlangt der AG das das Telefon auf volle Lautstärke stehen muss. Und darf er es so überhaubt verlangen.
Wie viel Dezibel hat so ein Telefon bei voller Lautstärke (evtl. vorab Typ des Telefons aufschreiben, da volle Lautstärken von Typ zu Typ verschieden sein können.
Und auch den Gesundheitsschutz; was ist die Fürsorgepflicht eines AG.
Dies klopft man im Vorfeld ab und man lässt sich beraten.
Soweit verstanden?
Erstellt am 02.06.2019 um 06:50 Uhr von BRHamburg
Wenn der Hausarzt wirklich ein Verbot ausgesprochen hat, wird er auch einen genauen Grenzwerte angegeben haben. Wahrscheinlicher ist aber eine Empfehlung des Arztes. An diese sollte und kann sich der AG im Rahmen seiner Fürsorgepflicht halten, muss es aber leider nicht. Den wenn z.B. zwingende betriebliche Interessen dieser Empfehlung entgegen stehen, kann der AG die Empfehlung übergehen. Hier hilft vielleicht ein vernünftiges Gespräch um vielleicht ein Kompromiss zu finden ( Telefon leiser stellen, wenn sicher ist das die Gespräche dann nicht untergehen; Teilung der Arbeitstage Empfang/ Zentrale o.ä.)