Erstellt am 25.01.2019 um 09:12 Uhr von OSTSEEKÜSTE
BUrlG lässt Änderungen durch Tarifvertrag zu. Wenn der Manteltarifvertrag festlegt das ein Urlaubsteil 3 Wochen lang sein soll, dann ist dies für jeden Beschäftigten verbindlich
Erstellt am 25.01.2019 um 09:33 Uhr von Betriebsrat1562
In wiefern greift hier dann das Günstigkeitsprinzip für den betroffen MA?
Erstellt am 25.01.2019 um 09:51 Uhr von OSTSEEKÜSTE
"Günstigkeiteitsprinzip" Die Tarifparteien haben gegenüber dem BUrlG eine längere Erholungszeit vereinbart. Also ist eine längere Erholungsphase günstiger. BUrlG fordert ein Urlaubsteil mindestens 12 Werktage.
Erstellt am 25.01.2019 um 09:53 Uhr von Pjöööng
Nicht immer nur das lesen was einem in den Kram passt!
"BUrlG § 7 (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen."
Der Gesetzgeber verlangt also sogar dass (zumindest) der (gesetzliche) Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist.
Auch wenn regelmäßig davon abgewichen wird, ändert dies nichts an der gesetzlichen Regelung.
Erstellt am 25.01.2019 um 10:21 Uhr von celestro
"Er soll in größere Abschnitte aufgeteilt werden, von denen einer mindestens 3 Wochen umfasst."
Ist ja kein gesetzliches SOLL, was meistens einem muss entspricht, sondern eben nur ein SOLL.
"Muss der MA nun 3 Wochen nehmen bzw. kann der Chef darauf bestehen?"
Urlaubsgrundsätze würden der Mitbestimmung des BR unterliegen. Wobei hier mMn auch nur der AG und nicht irgendeine Führungskraft "etwas zu sagen hat". Das Problem hier ist natürlich, daß keine Einigkeit über die Interpretation von Gesetz / TV besteht.
"Der Gesetzgeber verlangt also sogar dass (zumindest) der (gesetzliche) Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist."
Ist zu gewähren, also eindeutig eine "Pflicht" des AG. Die gilt aber für den AN nicht. ;-)))
Und ich habe jedenfalls bislang mit 2 Fachanwälten für Arbeitsrecht dieses Thema mal gehabt und beide (Wunder) waren einer Meinung ... nämlich das hier der Wunsch des AN nach kürzeren Zeiten überwiegt. Da ändert dieses "Soll" im TV auch nichts dran.