Hallo zusammen,

Sachverhalt:
Eine Führungskraft verlangt von Ihren Mitarbeitern, dass der Jahresurlaub mindestens einmal 3 Wochen umfasst. Nicht alle MA wollen diese 3 Wochen am Stück nehmen, sondern dies lieber in kleiner Abschnitte aufteilen. Grundlage sollte hier das Bundesurlaubgesetz sowie der entsprechende Manteltarifvertrag sein.

Bundesurlaubgesetz im § 7 „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkte den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Im Manteltarifvertrag steht „Der Erholungsurlaub soll unter möglichster Berücksichtigung der Wünsche jedes einzelnen Arbeitsnehmers, der Familienverhältnisse und der Schulferien erteilt werden. Er soll in größere Abschnitte aufgeteilt werden, von denen einer mindestens 3 Wochen umfasst."

Muss der MA nun 3 Wochen nehmen bzw. kann der Chef darauf bestehen?