Forderung einer AU nach 3 Wochen durch den Arbeitgeber
Hallo und guten Tag; ich habe eine Frage und hoffe das ich hier im BR Forum eine Antwort bekomme, bzw. vielleicht eine kurze Info zu den Erfahrungen in anderen Betrieben.
Folgender Fall wurde an uns im BR herangetragen: Ein Arbeitnehmer fühlte sich an einem Tag im Home Office sehr schlecht und konnte an dem Tag nicht arbeiten. Leider hat er vergessen seinen Vorgesetzten zu informieren und hat das erst ein paar Tage später nachgeholt.
Unsere BV sieht eine AU Meldung durch ein ärztliches Attest erst nach 3 Tagen vor. Wenn man also z.B. nur einen Tag krank ist, reicht eine formlose Info an den Vorgesetzten der Personalabteilung.
Nun fordert die Personalabteilung eine AU Bescheinigung vom Arzt für diesen einen Tag - nachträglich.
Meine Frage: Ist die Forderung einer AU für eine Krankmeldung von einem Tag, in diesem Fall berechtigt?
Vielen Dank für Eure Mithilfe;
Community-Antworten (3)
11.11.2022 um 11:24 Uhr
Nein Wie soll der Arzt das auch machen - Der AN war ja gar nicht da und wie soll der Arzt dann feststellen ob er vor 3 Wochen AU war.
DAs der AN sich nicht vorschriftsmäßig abgemeldet hat, war natürlich schlecht und er könnte durchaus dafür abgemahnt werden und man könnte dem AN auferlegen, ab sofort bereits eine AU ab dem ersten Tag vorzulegen Rückwirkend kann man ihm dieses Recht imho nicht entziehen.
11.11.2022 um 12:36 Uhr
Sollte der MA hier eine Abmahnung erhalten dann aber darauf achten das sich diese nur auf die Anzeigepflicht bezieht und nicht auf die Nachweispflicht, denn letzteres entfällt ja wegen der 3 Tage wo man keine AU braucht. Ist dies dann nicht explizit aufgeführt könnte die Abmahnung ungültig sein.
14.11.2022 um 12:09 Uhr
Nur sollte der Betriebsrat nicht unbedingt den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass seine Abmahnung ungültig ist.
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