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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachrücken - weil erstes Ersatzmitglied zu viel Arbeit hat?

M
migu
Jan 2018 bearbeitet

Ein BR ist i.S.d.§25 "zeitweilig verhindert". Das für ihn nachrückende Ersatzmitglied 1 teilt dem BR-Vorsitzenden mit, dass es an der BR-Sitzung nicht teilnehmen kann, weil es momentan zu viel Arbeit hat ( als kein Verhinderungsfall iSd§25). Abgesehen von Fragen zum Thema "Amtspflicht eines BR-Mitgliedes" folgende Frage:

Darf in diesem Fall das in der Reihe danach stehende (Listenwahl) Ersatzmitglied 2 geladen werden? Oder ist dies nicht möglich, weil Ersatzmitglied 1 nicht "verhindert" ist und daher nicht ersetzt werden darf??

In der Literatur wird lediglich der Verhinderungsfall eines BR-Mitgliedes, aber nicht der eines Ersatzmitgliedes besprochen!!

3.18801

Community-Antworten (1)

E
ego112

24.10.2007 um 13:24 Uhr

Nein......

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