Ein BR ist i.S.d.§25 "zeitweilig verhindert". Das für ihn nachrückende Ersatzmitglied 1 teilt dem BR-Vorsitzenden mit, dass es an der BR-Sitzung nicht teilnehmen kann, weil es momentan zu viel Arbeit hat ( als kein Verhinderungsfall iSd§25).
Abgesehen von Fragen zum Thema "Amtspflicht eines BR-Mitgliedes" folgende Frage:

Darf in diesem Fall das in der Reihe danach stehende (Listenwahl) Ersatzmitglied 2 geladen werden? Oder ist dies nicht möglich, weil Ersatzmitglied 1 nicht "verhindert" ist und daher nicht ersetzt werden darf??

In der Literatur wird lediglich der Verhinderungsfall eines BR-Mitgliedes, aber nicht der eines Ersatzmitgliedes besprochen!!