Nachrücken - weil erstes Ersatzmitglied zu viel Arbeit hat?
Ein BR ist i.S.d.§25 "zeitweilig verhindert". Das für ihn nachrückende Ersatzmitglied 1 teilt dem BR-Vorsitzenden mit, dass es an der BR-Sitzung nicht teilnehmen kann, weil es momentan zu viel Arbeit hat ( als kein Verhinderungsfall iSd§25). Abgesehen von Fragen zum Thema "Amtspflicht eines BR-Mitgliedes" folgende Frage:
Darf in diesem Fall das in der Reihe danach stehende (Listenwahl) Ersatzmitglied 2 geladen werden? Oder ist dies nicht möglich, weil Ersatzmitglied 1 nicht "verhindert" ist und daher nicht ersetzt werden darf??
In der Literatur wird lediglich der Verhinderungsfall eines BR-Mitgliedes, aber nicht der eines Ersatzmitgliedes besprochen!!
Community-Antworten (1)
24.10.2007 um 13:24 Uhr
Nein......
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