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Ersatzmitglied will aber nicht nachrücken

S
Stolberger
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Betriebsratsmitglied aus dem Betrieb ausscheidet Privater Grund. In diesen Fällen rückt das dem Wahlergebnis entsprechende Ersatzmitglied automatisch in den Betriebsrat nach § 25 BetrVG. Dieses Ersatzmitglied will aber nicht nachrücken als Betriebsratsmitglied verweigert die Betriebsrats Arbeit , dieses Ersatzmitglied hat auch jede Schulung für Betriebsrat abgelehnt . Jetzt will er aber wieder als Ersatzmitglied geladen werden, nach ca. 3 Monaten ist er noch Ersatzmitglied oder nicht.

2.06203

Community-Antworten (3)

D
Dezibel

20.11.2014 um 12:52 Uhr

Als er das erste mal sagte, er will das nicht, dann ist er raus bis zur nächsten Wahl. Wir sind hier nicht beim Wunschkonzert.

T
Tulpe

20.11.2014 um 12:56 Uhr

Das Ersatzmitglied muss Nachrücken oder Ausscheiden. Es gibt da keine Wahl.

G
gironimo

20.11.2014 um 17:57 Uhr

Raus ist raus - das sehe ich auch so. Aber ist er raus? Es kommt darauf an, wie er sein nicht wollen ausgedrückt hat. Wenn Ihr seine Worte als "Rücktritt" oder "Verzicht auf das Amt" ansehen konntet, ist er raus.

Wenn er aber nur zum damaligen Zeitpunkt nicht gekommen ist (echter oder unechter Hinderungsgrund) und jetzt aktiv einsteigen will ........

Wie habt Ihr denn seine Äußerungen gewertet? Was will der Kollege selbst?

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