Erstellt am 12.11.2014 um 14:59 Uhr von paula
bist du gerade nachgerückt? Wenn nein, dann kannst Du ja gerne die GL fragen ob du mit darfst. Rechte gibt es aber nach dem BetrVG keine. Du bist dann eben gerade kein BRM
Erstellt am 12.11.2014 um 16:12 Uhr von Andybobbes
Okay, danke für die schnelle Antwort. Dem nach kann man nur ein aktives BRM nach Wahl hinzuziehen.?
Erstellt am 12.11.2014 um 16:54 Uhr von Pickel
Selbstverständlich, steht da doch ganz deutlich:Du bist dann eben gerade kein BRM
Erstellt am 12.11.2014 um 16:55 Uhr von ganther
Außer du bist nachgerückt weil ein BRM zb abwesend ist
Erstellt am 12.11.2014 um 17:18 Uhr von Andybobbes
Danke, seit der neuen Periode habe ich gut an ein Drittel aller BR Sitzungen teilgenommen und wir haben wöchentliche Sitzung und im Betriebsverfassungsgesetz teil1 war ich auch schon. Da das Kollegium mich gerne beim Gespräch dabei gehabt haben möchten. War die Frage ob dies geht, da ich wie gesagt nur ein nachrücker bin und erst in Zwei Jahren ein festes Mitglied bin auf Grund der Rente eines Kollegen.
Erstellt am 12.11.2014 um 20:37 Uhr von ganther
Also kommt es drauf an ob du im Augenblick des Gesprächs für ein anderes Mitglied temporär nachgerückt bist. ..
Erstellt am 12.11.2014 um 21:13 Uhr von Andybobbes
Dies wäre nicht der Fall, da das Gespräch zu einem bestimmten Termin vereinbart werden würde.