Erstellt am 08.04.2010 um 19:44 Uhr von Lohengrin
Hallo,
erstmal Gar nicht.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 08.04.2010 um 20:32 Uhr von wahlvst
Ist doch ganz einfach:
Entweder dafür Sorgen, dass er sein Mandat niederlegen möchte, aus dem Betrieb ausscheiden möchte.
Besser noch dafür zu sorgen, dass nie der Verhinderungsfall eintritt und er zeitweise nachrückt. Ja, dieses ist nicht möglich, da ja BRM auch Urlaub machen oder krank werden und dann ist er sofort, mit allen Rechten eines BRM, also nicht nur für die Sitzungen nachgerückt. Also ab dem ersten Tag EU/ AU bis zum letzten Tag EU/ AU.
Leider denken viele EBRM rücken "nur" für Sitzungen nach, dass ist falsch. Im Falle des nachrückens, darf er auch ALLES einsehen, wie jeder BRM.
Ihr hättet halt die Wähler überzeugen müssen, dass dieser Koll. nicht das optimale BRM ist. Nun ist er gewählt und ist dabei.
Erstellt am 08.04.2010 um 23:06 Uhr von peters
*Entweder dafür Sorgen, dass er sein Mandat niederlegen möchte, aus dem Betrieb ausscheiden möchte.*
Das möchte er sicherlich ganz doll......
Mich würde mal interessieren, wie man das macht !?
Erstellt am 09.04.2010 um 08:40 Uhr von Bubie
also wenn er gewählt wurde, kann er ja nicht so schlimm sein, außerdem habt ihr ja dann immernoch die mehrheit, wenn alle gegen ihn sind.
ansonsten wartet man eben ab, bis der in urlaub ist und veranstaltet eine sitzung mit dem nächsten nachrückkandidaten. wobei ich nicht weiß, ob der dann immer dabei ist, wenn der andere wieder da ist? hm?
mfg
bubie
Erstellt am 09.04.2010 um 10:59 Uhr von BentoBox
Der Wählerwille ist für Euch völlig unbeachtlich?