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Wie umgehe ich das erste Ersatzmitglied

S
Sveni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich habe da mal eine frage? Also wir haben ein 7 er Betriebsrat und wir stellen uns die frage wie mann das Erste Ersatzmitglied umgehen kann, ohne das es rechtliche folgen haben kann. Da das erste Ersatzmitglied ein ehmaliger Personalchef war und durch Stunden abbau ein Normaler Mitarbeiter wurde der nur ärger macht und denkt er hat noch seine gehobene Stelle

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Community-Antworten (5)

L
Lohengrin

08.04.2010 um 21:44 Uhr

Hallo, erstmal Gar nicht.

Mfg, Lohengrin

W
wahlvst

08.04.2010 um 22:32 Uhr

Ist doch ganz einfach:

Entweder dafür Sorgen, dass er sein Mandat niederlegen möchte, aus dem Betrieb ausscheiden möchte.

Besser noch dafür zu sorgen, dass nie der Verhinderungsfall eintritt und er zeitweise nachrückt. Ja, dieses ist nicht möglich, da ja BRM auch Urlaub machen oder krank werden und dann ist er sofort, mit allen Rechten eines BRM, also nicht nur für die Sitzungen nachgerückt. Also ab dem ersten Tag EU/ AU bis zum letzten Tag EU/ AU.

Leider denken viele EBRM rücken "nur" für Sitzungen nach, dass ist falsch. Im Falle des nachrückens, darf er auch ALLES einsehen, wie jeder BRM.

Ihr hättet halt die Wähler überzeugen müssen, dass dieser Koll. nicht das optimale BRM ist. Nun ist er gewählt und ist dabei.

P
peters

09.04.2010 um 01:06 Uhr

Entweder dafür Sorgen, dass er sein Mandat niederlegen möchte, aus dem Betrieb ausscheiden möchte.

Das möchte er sicherlich ganz doll...... Mich würde mal interessieren, wie man das macht !?

B
bubie

09.04.2010 um 10:40 Uhr

also wenn er gewählt wurde, kann er ja nicht so schlimm sein, außerdem habt ihr ja dann immernoch die mehrheit, wenn alle gegen ihn sind.

ansonsten wartet man eben ab, bis der in urlaub ist und veranstaltet eine sitzung mit dem nächsten nachrückkandidaten. wobei ich nicht weiß, ob der dann immer dabei ist, wenn der andere wieder da ist? hm?

mfg bubie

B
BentoBox

09.04.2010 um 12:59 Uhr

Der Wählerwille ist für Euch völlig unbeachtlich?

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