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Ersatzmitglied will nicht nachrücken?

A
ambrosius
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Hauptmitglied das Amt niederlegt und das Ersatzmitglied nicht nachrücken will, bleibt das Mitglied dann weiter als Ersatz im Amt, oder muss es ganz aus dem BR ausscheiden ?

4.07804

Community-Antworten (4)

K
Kölner

26.01.2010 um 13:56 Uhr

@ambrosius Dann ist es raus...

E
Erwin

26.01.2010 um 14:01 Uhr

ambrosius

der BRV soll es schriftl. auffordern und daruf hinweisen, dass sollte es seiner Pflicht nicht nachkommen aus dem BR ausscheiden muss und damit dann auch den besonderen Kündgungsschutz verliert.

Sollte es dann noch nie nachgerückt bzw. als Verhinderungsvertretung teilgenommen haben, ist der den besonderen Kündgungsschutz sofort los, sonst nachwirkender für 1 Jahr seit letzter Mandatswahrnahme.

W
Winni

26.01.2010 um 15:49 Uhr

Entweder ganz oder gar nicht.

Halb ist nicht möglich.

Er rückt entweder nach oder er ist ganz raus.

W
Waschbär

26.01.2010 um 16:52 Uhr

@ambrosius, die Regel ist klar.... Wasch mich aber mach mich nicht Nass, das klappt bei Waschbären, NICHT bei EBRMS :-(

Nachrücken oder rausrücken, verpflichtend und bindend durch die BertVG.

Allerdings müsste eine einfache ABER freundliche in Vertrauter Umgebung Beratung das Irrlicht wieder auf dem Pfad der Tugend führen. Oder eben vor die Tür, aber lieb sein beim Gespräch ! Sonst bekommst du keine Herzen neben deinen Nick !

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