Bei uns scheidet ein BR Mitglied wegen eigener Kündigung aus dem Betrieb und somit auch aus dem BR aus. Rückt jetzt das erste Ersatzmitglied automatisch, ohne irgendeine schriftliche formelle Mitteilung nach, oder muss, wie direkt nach der Wahl, eine Mitteilung an das Ersatzmitglied gehen, die dann auch die Annahme- bzw. Ablehnungsfrist beinhaltet? und wann muss das geschehen? Erst wenn das bisherige BR Mitglied aus dem Betrieb ausgeschieden ist oder schon, wenn die letzten Urlaubstage und Überstunden genommen werden (sprich wenn das alte Mitglied nicht mehr im Betrieb erscheint)?