Erstellt am 30.03.2016 um 18:32 Uhr von gironimo
So formell braucht man das nicht zu handhaben. Teilt dem Ersatzmann in einem drei-Zeiler mit, dass er ab xx.yy. als BR-Mitglied nachgerückt ist und teilt dem Arbeitgeber das gleiche mit.
Wenn das alte BR-Mitglied Resturlaub und der gleichen nimmt, ist er ja verhindert und der Ersatzmann fungiert ein letztes Mal als dessen Nachrücker.
Erstellt am 30.03.2016 um 18:55 Uhr von Hoppel
@ Krümmel
"Rückt jetzt das erste Ersatzmitglied automatisch, ohne irgendeine schriftliche formelle Mitteilung nach,"
Ja; siehe § 25 BetrVG!
"oder muss, wie direkt nach der Wahl, eine Mitteilung an das Ersatzmitglied gehen, die dann auch die Annahme- bzw. Ablehnungsfrist beinhaltet?"
Dass man das entsprechende Ersatzmitglied informieren sollte/muss, dass es ab TT.MM.JJJJ (Ausscheiden des BRM aus dem Betrieb) dauerhaft in den BR nachgerückt ist, versteht sich wohl von selbst, aber § 17 WO greift hier nicht! Das Ersatzmitglied kann allerdings (wie jedes andere BRM auch) erklären, das Amt als BRM niederlegen zu wollen.
Während der gesamten Zeitdauer der Verhinderung eines BRM (Urlaub, Krankheit etc.) rückt das entsprechende Ersatzmitglied ebenfalls automatisch, aber halt nur für diesen Zeitraum nach.
Wenn das BRM sowieso aus dem Betrieb ausscheidet, könnte man vielleicht einmal nachfragen, ob das BRM z.B. schon jetzt zurücktreten würde/möchte.