Erstellt am 21.05.2019 um 18:47 Uhr von nicoline
*Gibt es auch hier wie bei der Verkürzung der Arbeitszeit Fristen die beachtet werden müssen? (3 Monate)*
Also, im Gesetz lese ich jedenfalls nichts von einer solchen Frist.
*Erhöhung ja und die andere Kollegin wird arbeitslos?*
Tja, des Einen Glück des Anderen Leid. Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, weiß, dass es eben zu dem vereinbarten Zeitpunkt zu Ende ist. Geht es dir denn anders herum besser? Eine unbefristet beschäftigte Kollegin, die bestimmt aus guten Gründen eine Aufstockung beantragt, bekommt sie nicht, weil die befristeten Verträge verlängert werden?
Vielleicht hilft ja ein Gespräch des BR mit dem AG allen weiter.
Erstellt am 22.05.2019 um 00:58 Uhr von Pjöööng
Es gibt hier keine Frist weil es keinen Rechtsanspruch gibt.
Erstellt am 22.05.2019 um 08:53 Uhr von Angie
Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 9 TzBfG
"Der AG hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeit- oder vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen."
Erstellt am 22.05.2019 um 10:18 Uhr von Oma2018
Ich möchte euch für die Hilfe danken.