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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stundenerhöhung einer Teilzeitmitarbeiterin, gibt es Fristen?

O
Oma2018
Mai 2019 bearbeitet

Ich habe folgende Frage: Eine Mitarbeiterin hat einen Antrag auf Stundenerhöhung gestellt. Sie möchte von Teilzeit auf Vollzeit aufstocken. Gibt es auch hier wie bei der Verkürzung der Arbeitszeit Fristen die beachtet werden müssen? (3 Monate) Gleichzeitig laufen befristete Verträge in der selben Abteilung aus.

Irgendwie befinde ich mich gerade in einem Zwiespalt. Erhöhung ja und die andere Kollegin wird arbeitslos?

Habt ihr einen Rat?

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

21.05.2019 um 20:47 Uhr

Gibt es auch hier wie bei der Verkürzung der Arbeitszeit Fristen die beachtet werden müssen? (3 Monate) Also, im Gesetz lese ich jedenfalls nichts von einer solchen Frist.

Erhöhung ja und die andere Kollegin wird arbeitslos? Tja, des Einen Glück des Anderen Leid. Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, weiß, dass es eben zu dem vereinbarten Zeitpunkt zu Ende ist. Geht es dir denn anders herum besser? Eine unbefristet beschäftigte Kollegin, die bestimmt aus guten Gründen eine Aufstockung beantragt, bekommt sie nicht, weil die befristeten Verträge verlängert werden? Vielleicht hilft ja ein Gespräch des BR mit dem AG allen weiter.

P
Pjöööng

22.05.2019 um 02:58 Uhr

Es gibt hier keine Frist weil es keinen Rechtsanspruch gibt.

A
Angie

22.05.2019 um 10:53 Uhr

Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 9 TzBfG "Der AG hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeit- oder vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen."

O
Oma2018

22.05.2019 um 12:18 Uhr

Ich möchte euch für die Hilfe danken.

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