Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Befristung.

Soweit mir bekannt ist, muss der Arbeitgeber dem befristet eingestellten MA eine eventuelle Verlängerung ja mitteilen bzw. Mitteilen, dass die Befristung NICHT verlängert wird. -Gitb es dabei Fristen? Muss dies schriftlich erfolgen?

Tut der ArbG dies nicht wird aus dem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch ein unbefristetes. Immer?


Oder was gelten da genau für Regeln?

HeikoLee