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Gibt es Fristen für die BR-Zustimmung zu einer Kündigung?

G
Gundel
Jan 2018 bearbeitet

Mein Kollege kommt auf mich zu und informiert mich, dass man an ihn bezüglich einer betriebsbedingten Kündigung herangetreten ist. Die Kündigung ist wahscheinlich nicht vermeidbar, BR hat jedoch der GF jedoch andere Alternativen aufgezeigt, um Arbeitsplätze zu retten.

Die Kündigung muss bis Montag erfolgen, damit der Koll. bis Ende Sept. gekündigt werden kann.

Die GF hat mich jedoch noch nicht um meine Zustimmung bzw. konkrete Notwendigkeit informiert. Gibt es hier Fristen, welche beiderseitig einzuhalten sind?

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Community-Antworten (4)

K
Kurzarbeiter

28.08.2009 um 12:27 Uhr

@Gundel

Hat der AG die Sozialauswahl durchgeführt und hat der BR diese auf Richtigkeit geprüft.

Das es also wirklich die vom AG gemeinten AN trifft?

Bei betriebsbedingten Kündigungen zwingend.

K
Kriegsrat

28.08.2009 um 12:30 Uhr

gundel, gundel, ts ts ts......

gibt es bei euch einen einköpfigen BR ? normalerweise ist es aufgabe des gremiums, über eine kündigung zu beschließen...

sollte der AG euch nicht zur bevorstehenden kündigung ordnungsgemäß anhören, wäre diese von haus aus unwirksam.... wobei der AN kündigungsschutzklage erheben müsste, da auch unwirksame kündigungen nach ablauf der 3 wochen klagefrist wirksam werden, wenn sich niemand wehrt...

wenn du noch gaanz viel zeit hast, könntest du ja mal einen flüchtigen blick in den § 102 betrVG werfen, nur mal so überblicksmässig, um grundsätzlich mal gelesen zu haben, worum es geht....;-))

G
Gundel

28.08.2009 um 13:41 Uhr

Ja, bin ein einköpfiger Betriebsrat, allerdings noch nicht sehr firm.

K
Kriegsrat

28.08.2009 um 14:05 Uhr

okay, tschuldige...;-)) solltest dringend über einen lehrgang nachdenken, schnellstmöglich.....

also wie gesagt, du als br solltest der kündigung widersprechen, wenn ein widerspruchsgrund nach 102 zutrifft (schriftlich und ausführlich begründet für diesen fall, einfaches zitieren des paragrafentextes reicht nicht)....

und der mitarbeiter sollte kündigungsschutzklage erheben

außerdem würde ich dir raten, mal kontakt zu einem guten anwalt aufzunehmen, der dich bei weiteren problemen unterstützen könnte einfach mal mit dem reden und deine lage schildern, der weiß dann schon die richtige vorgehensweise....... ( so ein kontakt ergibt sich auch oft während entsprechender lehrgänge...)

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