Erstellt am 28.08.2009 um 10:27 Uhr von Kurzarbeiter
@Gundel
Hat der AG die Sozialauswahl durchgeführt und hat der BR diese auf Richtigkeit geprüft.
Das es also wirklich die vom AG gemeinten AN trifft?
Bei betriebsbedingten Kündigungen zwingend.
Erstellt am 28.08.2009 um 10:30 Uhr von kriegsrat
gundel, gundel, ts ts ts......
gibt es bei euch einen einköpfigen BR ?
normalerweise ist es aufgabe des gremiums, über eine kündigung zu beschließen...
sollte der AG euch nicht zur bevorstehenden kündigung ordnungsgemäß anhören, wäre diese von haus aus unwirksam....
wobei der AN kündigungsschutzklage erheben müsste, da auch unwirksame kündigungen nach ablauf der 3 wochen klagefrist wirksam werden, wenn sich niemand wehrt...
wenn du noch gaanz viel zeit hast, könntest du ja mal einen flüchtigen blick in den § 102 betrVG werfen, nur mal so überblicksmässig, um grundsätzlich mal gelesen zu haben, worum es geht....;-))
Erstellt am 28.08.2009 um 11:41 Uhr von Gundel
Ja, bin ein einköpfiger Betriebsrat, allerdings noch nicht sehr firm.
Erstellt am 28.08.2009 um 12:05 Uhr von kriegsrat
okay, tschuldige...;-))
solltest dringend über einen lehrgang nachdenken, schnellstmöglich.....
also wie gesagt, du als br solltest der kündigung widersprechen, wenn ein widerspruchsgrund nach 102 zutrifft (schriftlich und ausführlich begründet für diesen fall, einfaches zitieren des paragrafentextes reicht nicht)....
und der mitarbeiter sollte kündigungsschutzklage erheben
außerdem würde ich dir raten, mal kontakt zu einem guten anwalt aufzunehmen,
der dich bei weiteren problemen unterstützen könnte
einfach mal mit dem reden und deine lage schildern,
der weiß dann schon die richtige vorgehensweise.......
( so ein kontakt ergibt sich auch oft während entsprechender lehrgänge...)