Erstellt am 08.10.2014 um 20:47 Uhr von Kölner
Wenn ich AG wäre, würde ich euch ignorieren.
Dann hättet ihr den schwarzen Peter.
Was war denn der Grund zu widersprechen?
Erstellt am 08.10.2014 um 21:03 Uhr von Hoppel
@ meisterröhrich
"Gibt es eine Frist, bis zu deren Ablauf der AG sich die Zustimmung vom Arb.Ger. evtl. ersetzen lassen kann?"
Es gibt in diesem Fall keine festgesetzte Frist, allerdings wird man von einem zeitlichen Zusammenhang ausgehen dürfen.
Falls der AG von der Versetzung absieht, bis ein Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzt hat, kann er das Arbeitsgericht wohl kaum erst in einem Jahr bemühen.
Hält der AG die Versetzung jedoch aus betrieblichen Gründen für dringend erforderlich und versetzt den Kollegen zum geplanten Termin, hat er den BR umgehend zu informieren. Dann greift § 100 BetrVG und hier ist die zu wahrende Frist klar geregelt.