Erstellt am 20.10.2007 um 07:17 Uhr von Der alte Heini
Solange der Vorgesetzte kein leitender Angestellter gem. BetrVG ist, ist das ok.
Im übrigen habt ihr selber schuld. Die Belegschaft hat den Vorgesetzten in den BR gewählt. Der BR hat den Vorgesetzten zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt.
Da der BRV nur auf Beschluss des BR handeln kann, dürfte die Zustimmung zu o.g. Angelegenheit des BR doch vorliegen. Oder ??
Wenn der BR mit dem Betriebsratsvorsitzenden unzufrieden ist, sollte er sofort vom Gremium abgewählt werden oder aber seine Eigenmächtigkeiten untersagt werden.
Wenn nicht, müsst Ihr mit dem Zustand leben.
Ja, ja, die Wähler haben es so gewollt und jetzt gibt es die Quittung.
Erstellt am 20.10.2007 um 14:25 Uhr von Box
Der BRV wäre nie in den BR gelang,
1. sind 2 gewählte Mitarbeiter (mit den meisten Stimmen)bei der Wahl des Vorsitzenden urplötzlich ohne Grund zurückgetreten.
Es wird gemunkelt das Sie unter Druck gesetzt worden sind.
2. Was komisch ist, darf ein Nachrücker der aber samt der Rücktritte der ersten beiden, auch noch nicht im BR ist den Vorsitzenden Wählen?
3. Der Heutige Vorsitzender hatte die wenigsten Stimmen bei der Wahl.
Erstellt am 20.10.2007 um 14:33 Uhr von ego112
Ne Frage an Box: Wieviel BR seid Ihr eigentlich?
Erstellt am 20.10.2007 um 14:33 Uhr von Immie
@Box
1. Sind die BRM vom BR Amt zurückgetreten?
2. Wenn ja, warum ist das Ersatzmitglied nicht nachgerückt?
Wobei eins nicht reichen würde!
3. Die Stimmen der Wahl sind egal , der BR wählt sich seinen Vorsitzenden.
Bist du denn auch BRM?
Erstellt am 20.10.2007 um 17:31 Uhr von Z.Ickig
"Seit dem der Vorgesetzte im Betriebsrat ist, wurde uns viel genommen, z.B. Urlaubs-und Weinachtsgeld, Freischichten, Bezingeld, usw., zum ausgleich bekommen wir 25 Cent mehr Std.Lohn."
Solche Vereinbarungen zu Lasten der Arbeitnehmer darf ein Betriebsrat nicht treffen, all das dürfte unwirksam sein, lest hierzu mal § 77 III BetrVG.
Da wäre es angebracht, als betroffener Arbeitnehmer einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und gegen die Kürzungen, sollten diese per Betriebsvereinbarung beschlossen worden sien, zu klagen.
Erstellt am 20.10.2007 um 18:14 Uhr von Mona-Lisa
@Box,
".....wurde uns viel genommen, z.B. Urlaubs-und Weinachtsgeld, Freischichten, Bezingeld, usw., zum ausgleich bekommen wir 25 Cent mehr Std.Lohn......"
das ist mir viel zu pauschal!
Urlaub- und Weihnachtsgeld - wurde übertariflich bezahlt?
Freischichten - auf Grund von Auftragsspitzen können sie (mit Genehmigung vom Betriebsrat!) gekürzt werden.
Benzingeld - (pauschal für alle AN?) muss der AG nicht zahlen.
Erstellt am 24.03.2018 um 04:18 Uhr von Jerome
@mona-lisa,
Du bist sicher auch als leitende Angestellte BR-Mitglied oder? Wie sonst kann es sein, dass Du dich mit deiner Aussage komplett gegen die Arbeitnehmerschaft stellst? Am besten verzichten wir alle auf ALLES und werden zu meinungslosen 24/7/365 Sklaven im Mindestlohnbereich?!?
So wäre es euch doch am liebsten!
Erstellt am 24.03.2018 um 07:59 Uhr von nicoline
@Jerome
Ist dir aufgefallen, dass die Posts aus 2007 stammen?