W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf ein Vorgesetzter, Betriebsratvorsitzender sein?

B
Box
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Betriebsratvorsitzender ist einer von 4 Vorgesetzten, nach ihm kommt der Objektleiter und dann auch schon der Chef. Seit dem der Vorgesetzte im Betriebsrat ist, wurde uns viel genommen, z.B. Urlaubs-und Weinachtsgeld, Freischichten, Bezingeld, usw., zum ausgleich bekommen wir 25 Cent mehr Std.Lohn. Was Ich nicht verstehe, unsere Firma hat woander auch Standorte mit anderen Betriebsräten und dort wird dann auch richtig verhandelt. Bei uns wenn was neues ansteht. wird das gleich vom BRV unterschrieben. Und noch was: Der Chef unser Obektleiter und der BRV machen auch viel Privat miteinander und wird auch gedust. Meine frage ist die Überschrift.

Danke im Vorraus

Mfg M.

11.93608

Community-Antworten (8)

DAH
Der alte Heini

20.10.2007 um 09:17 Uhr

Solange der Vorgesetzte kein leitender Angestellter gem. BetrVG ist, ist das ok. Im übrigen habt ihr selber schuld. Die Belegschaft hat den Vorgesetzten in den BR gewählt. Der BR hat den Vorgesetzten zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Da der BRV nur auf Beschluss des BR handeln kann, dürfte die Zustimmung zu o.g. Angelegenheit des BR doch vorliegen. Oder ?? Wenn der BR mit dem Betriebsratsvorsitzenden unzufrieden ist, sollte er sofort vom Gremium abgewählt werden oder aber seine Eigenmächtigkeiten untersagt werden. Wenn nicht, müsst Ihr mit dem Zustand leben.

Ja, ja, die Wähler haben es so gewollt und jetzt gibt es die Quittung.

B
Box

20.10.2007 um 16:25 Uhr

Der BRV wäre nie in den BR gelang,

  1. sind 2 gewählte Mitarbeiter (mit den meisten Stimmen)bei der Wahl des Vorsitzenden urplötzlich ohne Grund zurückgetreten. Es wird gemunkelt das Sie unter Druck gesetzt worden sind.

  2. Was komisch ist, darf ein Nachrücker der aber samt der Rücktritte der ersten beiden, auch noch nicht im BR ist den Vorsitzenden Wählen?

  3. Der Heutige Vorsitzender hatte die wenigsten Stimmen bei der Wahl.

E
ego112

20.10.2007 um 16:33 Uhr

Ne Frage an Box: Wieviel BR seid Ihr eigentlich?

I
Immie

20.10.2007 um 16:33 Uhr

@Box

  1. Sind die BRM vom BR Amt zurückgetreten?
  2. Wenn ja, warum ist das Ersatzmitglied nicht nachgerückt? Wobei eins nicht reichen würde!
  3. Die Stimmen der Wahl sind egal , der BR wählt sich seinen Vorsitzenden.

Bist du denn auch BRM?

Z
Z.Ickig

20.10.2007 um 19:31 Uhr

"Seit dem der Vorgesetzte im Betriebsrat ist, wurde uns viel genommen, z.B. Urlaubs-und Weinachtsgeld, Freischichten, Bezingeld, usw., zum ausgleich bekommen wir 25 Cent mehr Std.Lohn."

Solche Vereinbarungen zu Lasten der Arbeitnehmer darf ein Betriebsrat nicht treffen, all das dürfte unwirksam sein, lest hierzu mal § 77 III BetrVG. Da wäre es angebracht, als betroffener Arbeitnehmer einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und gegen die Kürzungen, sollten diese per Betriebsvereinbarung beschlossen worden sien, zu klagen.

M
Mona-Lisa

20.10.2007 um 20:14 Uhr

@Box, ".....wurde uns viel genommen, z.B. Urlaubs-und Weinachtsgeld, Freischichten, Bezingeld, usw., zum ausgleich bekommen wir 25 Cent mehr Std.Lohn......"

das ist mir viel zu pauschal! Urlaub- und Weihnachtsgeld - wurde übertariflich bezahlt? Freischichten - auf Grund von Auftragsspitzen können sie (mit Genehmigung vom Betriebsrat!) gekürzt werden. Benzingeld - (pauschal für alle AN?) muss der AG nicht zahlen.

J
Jerome

24.03.2018 um 05:18 Uhr

@mona-lisa, Du bist sicher auch als leitende Angestellte BR-Mitglied oder? Wie sonst kann es sein, dass Du dich mit deiner Aussage komplett gegen die Arbeitnehmerschaft stellst? Am besten verzichten wir alle auf ALLES und werden zu meinungslosen 24/7/365 Sklaven im Mindestlohnbereich?!? So wäre es euch doch am liebsten!

N
nicoline

24.03.2018 um 08:59 Uhr

@Jerome Ist dir aufgefallen, dass die Posts aus 2007 stammen?

Ihre Antwort