Erstellt am 27.01.2007 um 13:31 Uhr von Mona-Lisa
@loxley,
euer BRV kann jederzeit sein Amt niederlegen. Dazu genügt eine Erklärung gegenüber dem BR, z.B. mündlich in einer Sitzung.
§ 26 Rd. 19 BetrVG Fitting
§ 26 Rd. 13 BetrVG DKK
Er tritt damit in die Reihe der "normalen" BR-Mitglieder zurück.
Nur, die von dir angegebenen Gründe sind für mich kein Argument den Vorsitz niederzulegen, da BR - Arbeit grundsätzlich in der Arbeitszeit stattfindet.
Habt ihr schon einen "neuen" BRV in petto, der dann das Amt übernehmen könnte?
Erstellt am 27.01.2007 um 15:35 Uhr von loxley
sicher findet die betriebsratarbeit grundsätzlich während der arbeitszeit statt, aber es sind halt gravierende familäre sachen , scheidung.....
und das nimmt ihn schon mit , so das er da auch nicht so recht abschalten kann. ich meinerseits respektiere seine entscheidung. einen neuen BRV hätten wir auch schon da. Er würde dem BR erhalten bleiben nur halt nicht mehr als BRV.und würde auch weiterhin für die belange der MA da sein
Erstellt am 27.01.2007 um 15:46 Uhr von Mona-Lisa