Erstellt am 04.08.2010 um 19:13 Uhr von DerAlteHeini
connykl
Nicht zu allen Gesprächen hat ein Arbeitnehmer das Recht ein Mitglied des BR mit zunehmen.
Der Ansprechpartner des BR ist die Geschäftsleitung.
Der BR sollte es tunlichst unterlassen sich mit irgendwelchen Vorarbeitern oder Abteilungsleitern auseinander zu setzen. Diese haben gegenüber dem BR keinerlei Verhandlungskompetenz.
Also, gibt es Probleme mit Abteilungsleitern, Vorgesetzte, usw., ist der Ansprechpartner die Geschäftsleitung.
Erstellt am 08.08.2010 um 12:38 Uhr von Badmasterone
@ DerAlteHeini
Das seh ich aber anders. Wenn der MA es wünscht das der BR bei einem Gespräch mit einem Vorgesetzten (egal ob Abteilungsleiter oder Chef) teilnimmt sollte der BR der Bitte folgen.
Als BR sollst du ja nur dem Gespräch zuhören, um darauf zu achten das der Vorgesetzte den betroffenen nicht unter Druck setzt oder ähnliches.Vielleicht ist der MA ja ein kleines Mäuschen das sich nicht traut den Mund auf zu machen und wird vom Vorgesetzten gemobt oder unter Druck gesetzt in dem Gespräch.
Schließlich sollst du ja den MA helfen dafür wurde man ja gewählt.
Thema: Ablehnen
Lachhaft. Nee der ist böse der BR den möchte ich nicht haben der meckert gleich wenn ich den MA richtig runterputzen will.
Ich persönlich würde mitgehen wenn der MA das wünscht. Wenn der Abteilungsleiter dann das Gespräch mit meiner Anwesenheit ablehnt, würde ich mit dem MA dem Abteilungsleiter noch einen schönen Tag wünschen und ihm mitteilen, das dass Gespräch anscheinend doch nicht so wichtig gewesen wäre. und würde dann mit dem MA gehen.
Gruß BR Thomas
PS. du sollst ja dem Gespräch zuhören, und darauf achten das der MA nicht unter Druck gesetzt wird. Du sollst nicht für dem MA das Gespräch führen.
Was wäre Wen?
Der Abtl. dem MA mitteilt das er für die hälfte des Geldes zu arbeiten hat wenn nicht er sonst seine Kündigung bekommen würde und gehen kann. Dieser Nein sagt und nun gekündigt wird.
Musst du als BR der Kündigung wiedersprechen dann hörst du die Geschichte vom MA und der Abtl. sagt: Das hab ich nie gesagt die Kündigung ist wegen was ganz anderem.
So steht der MA ohne Zeugen da.
Erstellt am 08.08.2010 um 12:48 Uhr von magdalena
Nicht zu allen Gesprächen hat ein Arbeitnehmer das Recht ein Mitglied des BR mit zunehmen.
selbstverständlich hat der mitarbeiter das recht. hier kann man badmasterone nur voll zustimmen.
Erstellt am 08.08.2010 um 12:58 Uhr von rainerw
Im vorliegendem Fall ist es ja auch so das der Vorgesetztedas BRM ablehnt weil es schon mal unter ihm gearbeitet hat. Demnach hat er ja nichts dagegen das ein BRM generell dabei ist. Als AN würde ich auch in ausreichender Zeit immer darauf bestehen das mir die Gründe für dieses Gespräch benannt werden, damit ich mich vorbreiten kann.
Erstellt am 08.08.2010 um 17:14 Uhr von Immie
@Conny
Wenn es um ein Thema geht, zu dem der Mitarbeiter ein BRM mitnehmen kann, sucht der Mitarbeiter sich ein BRM aus.
Das ist nicht für den Arbeitgeber oder Vorgesetzten ein Wunschkonzert.
Du solltest dir aber überlegen, ob es für den Arbeitnehmer von Vorteil ist, wenn das Gegenüber dich ablehnt.
Dein Gefühl, das du dich in deiner BRArbeit behindert fühlst, nutzt dem Arbeitnehmer gar nichts.
Manchmal muss man dazu raten, lieber ein anderes BRM mitzunehmen:-)