Erstellt am 17.05.2019 um 17:23 Uhr von Kratzbürste
Erst solltet ihr mal überlegen, welche Interessen die Arbeitnehmer haben und welches Zeitmodell ihr für richtig haltet. Man stimmt doch nicht nur deshalb zu, weil es gesetzlich möglich wäre. Besinnt euch auf eure Aufgabe.
Erstellt am 20.05.2019 um 08:36 Uhr von xyz68
Rein rechtlich kann er das, gestzliche Zulagen gibt es keine.
ABER
wollt ihr als Betriebsrat wirklich ständigen Überstunden ohne Ausgleich zustimmen?
Bei der geplanten Arbeitszeitregelung würden die Mitarbeiter 8,5 Stunden täglich und somit 42,5 Stunden in der Woche arbeiten.
Hier seid ihr zwingend in der Mitbestimmung!
Davon mal abgesehen, dass diese Regelung belastend für die Mitarbeiter ist..
Kurzfristig, zur Überbrückung eines Engpasse, mit entsprechender Ausgleichsregelung ist das durchaus möglich. Langfristig sollten andere lösungen gefunden werden
Erstellt am 20.05.2019 um 10:40 Uhr von Pjöööng
Meines Erachtens besteht hier für die Zeit zwischen 5 und 6 Uhr ein Anspruch auf Zuschlag, bzw. zusäzliche freie Tage.
Die Heraufsetzung der täglichen Arbeitszeit über das arbeitsvertraglich geschuldete Maß hinaus kann der BR nicht mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Erstellt am 20.05.2019 um 16:35 Uhr von Andy54
Na in der normalen Arbeitszeit würde ja bei einem 2 Schichtmodel und 40 Std. Woche von 6 Uhr bis 23 Uhr gearbeitet.Von 5-6Uhr müsste er ja eine Nachtschicht zulage Zahlen oder nicht.??Und wenn er das darf also einfach bestimmt, gibt's ja keine Verhandlungsmöglichkeiten.?
Erstellt am 21.05.2019 um 13:06 Uhr von xyz68
Also Arbeitszeitgesetz sagt, Nachtarbeit erst ab zwei Stunden in der Zeit von 23 bis 6
Zitat:
"(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
(5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die
1. auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder
2. Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten."
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, ist dieser in der zwingenden Mitbestimmung sowohl was die Überstunden angeht als auch bei der Lage und Verteilung der täglichen Arbeitszeit und somit auch bei Beginn und Ende der Arbeit.
Und er sollte diese auch wahrnehmen.
Für die Überstunden ist nicht nur ein finanzieller Ausgleich zu schaffen.
Bei all dem kommt es natürlich auf die Situation im Betrieb an: ist es eine Maßnahme, die auf Dauer geplant ist oder geht es um eine kurzfristige Erhöhung. Der Arbeitgeber gewinnt hier pro Mitarbeiter und Woche 2,5 Stunden. Da gibt es ggf. auch andere Möglichkeiten