Liebe KollegInnen,

eine "dumme" Frage: Wenn es im Tarifvertrag heißt, dass Kündigungsfrist (bei über 5 Jahren Beschäftigung) 3 Monate zum Ende des Kalendervierteljahres ist, bedeutet das, dass man z.B. spätestens am 31.12. zum 31.03. kündigen kann?
Und wie ist die Rechtslage, bzw. praktische Erfahrungen, wenn ein Kollege früher aussteigen will? Kann das beliebig mit dem AG verhandelt werden?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Santosh