Erstellt am 27.07.2017 um 11:11 Uhr von WillsWissen
Ihre einzige Möglichkeit das Arbeitsverhältnis vorher aufzulösen, ist der Aufhebungsvertrag.
Wenn der AG den nicht akzeptiert, bleibt Ihr nur die Einhaltung ihre Kündigungsfrist.
Es sei denn, Sie will eine außerordentlich riskieren...
Aber so dumm sollte wohl niemand sein.
Erstellt am 27.07.2017 um 11:14 Uhr von moreno
Können wir ihr helfen? Ja mit dem AG reden manchmal lässt er sich ja umstimmen. Es gibt ja das Sprichwort Reisende soll man nicht aufhalten :-)
Erstellt am 03.08.2017 um 12:19 Uhr von fantil
Da die 19 Jahre Betriebszugehörigkeit erwähnt werden, gehe ich davon aus das keine schlechteren Kündigungsfristen für den AN im AV erwähnt werden.
In einem Tarifvertrag wird so eine Kündigungsfrist für einen AN sicherlich nicht stehen.
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Erstellt am 03.08.2017 um 13:35 Uhr von Pjöööng
Zitat (fantil):
"In einem Tarifvertrag wird so eine Kündigungsfrist für einen AN sicherlich nicht stehen."
Hier:
https://www.diakonie-in-niedersachsen.de/meta_downloads/43337/20140919_tvdn_stand_19_9_2014.pdf
wären es sogar 7 Monate zum Quartalsende.
Erstellt am 03.08.2017 um 14:23 Uhr von fantil
Danke Pjöööng,
habe nicht gewusst, dass ein Tarifvertrag das BGB aushebeln kann.
Erstellt am 03.08.2017 um 14:28 Uhr von Pjöööng
Wieso "aushebeln"? Einfach mal das BGB lesen.
Erstellt am 03.08.2017 um 14:34 Uhr von moreno
Er wird ja nicht ausgehebelt!
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. §622BGB
Erstellt am 03.08.2017 um 14:43 Uhr von fantil
Ja, ihr habt ja recht!
Hatte (4) nicht gelesen, sorry.