Kündigungsfristen
AG ist seit 01.01.2016 aus dem Dachverband der Diakonie ausgestiegen...alle MA haben noch bis zu diesem Zeitpunkt den alten Tarifvertrag... alle neuen Mitarbeiter die nach diesen Stichtag kamen haben "Hausverträge" erhalten... jetzt die Frage: eine MA (Wohnbereichs- leitung) möchte nach 19 Jahren kündigen, Sie möchte einen Aufhebungsvertrag zu September machen!!! AG verweigert dies mit der Begründung: Sie habe noch den alten Tarifvertrag und somit muss Sie Ihre Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten. Gibt es eine Möglichkeit das Sie vorher gehen kann... können wir Ihr da irgendwie helfen???
Community-Antworten (8)
27.07.2017 um 13:11 Uhr
Ihre einzige Möglichkeit das Arbeitsverhältnis vorher aufzulösen, ist der Aufhebungsvertrag. Wenn der AG den nicht akzeptiert, bleibt Ihr nur die Einhaltung ihre Kündigungsfrist. Es sei denn, Sie will eine außerordentlich riskieren... Aber so dumm sollte wohl niemand sein.
27.07.2017 um 13:14 Uhr
Können wir ihr helfen? Ja mit dem AG reden manchmal lässt er sich ja umstimmen. Es gibt ja das Sprichwort Reisende soll man nicht aufhalten :-)
03.08.2017 um 14:19 Uhr
Da die 19 Jahre Betriebszugehörigkeit erwähnt werden, gehe ich davon aus das keine schlechteren Kündigungsfristen für den AN im AV erwähnt werden. In einem Tarifvertrag wird so eine Kündigungsfrist für einen AN sicherlich nicht stehen.
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
03.08.2017 um 15:35 Uhr
Zitat (fantil): "In einem Tarifvertrag wird so eine Kündigungsfrist für einen AN sicherlich nicht stehen."
Hier: https://www.diakonie-in-niedersachsen.de/meta_downloads/43337/20140919_tvdn_stand_19_9_2014.pdf wären es sogar 7 Monate zum Quartalsende.
03.08.2017 um 16:23 Uhr
Danke Pjöööng,
habe nicht gewusst, dass ein Tarifvertrag das BGB aushebeln kann.
03.08.2017 um 16:28 Uhr
Wieso "aushebeln"? Einfach mal das BGB lesen.
03.08.2017 um 16:34 Uhr
Er wird ja nicht ausgehebelt! (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. §622BGB
03.08.2017 um 16:43 Uhr
Ja, ihr habt ja recht! Hatte (4) nicht gelesen, sorry.
Verwandte Themen
Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen
Im Betriebserat sind wir vor kurzem auf folgende Regelung bezüglich der Kündigungsfristen in einem Arbeitsvertrag gestoßen: "Kündigung: Das Arbeitsverhältnis ist für beide Seiten ordentlich kündbar.
Verlängerte Kündigungsfristen nur für Teamleiter - Möglichkeit/Recht die Kündigungsfristen in den AVs anzufechten bzw. ändern zu lassen?
ÄlterHallo zusammen, ich hätte auch mal eine Frage zu den Kündigungsfristen. Bei uns in den AVs für Teamleiter ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten festgelegt, mit der Begründung, dass wenn ein Teamlei
Kündigungsfristen?
ÄlterWelche Kündigungsfristen (Gesetzl.,tarifl., Arbeitsvertrag)gelten jeweils für den AG und AN? Wegen den unterschiedlichen Kündigungsfristen (Arb.vertrag, MTV Chemie §11, BGB §622) gilt hier das Günstig
Kündigungsfristen
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, habe eine Frage. Wir unterliegen dem Manteltarifvertrag der IG Metall NRW. Hier sind folgende Kündigungsfristen vorgesehen, wenn der AN kündigt, 4 Wochen zum 15. ode
Gleich längere Kündigungsfristen im ArbV
Älterbeidseitige längere Kündigungsfristen Vereinbart der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer und für sich selbst gleich lange ? längere ? Kündigungsfristen so ist eine solche Regelung zu