Kündigungsfrist
Gesetzliche oder arbeitsvertragliche Kündigungsfrist?
Einem Mitarbeiter ist gekündigt worden, mit einer Frist von 7 Monate zum Monatsende. In seinem Arbeitsvertrag von 1989 steht 6 Wochen zum Quatalsende.
Was greift nun ???
Community-Antworten (12)
18.01.2012 um 13:47 Uhr
7 Monate ist die gesetzliche Kündigungsfrist und diese greift. 1989 - 2012 sind 23 Jahre vorausgesetzt er war 1989 schon 25 Jahre alst.
18.01.2012 um 13:53 Uhr
@Frosch
Danke, jetzt hab ich glatt das Kopfrechnen verlernt. Du hast natürlich Recht! 2012-1989 (ich hab 1999 gelesen) sind natürlich keine 12 Jahre....
Ich schmeiß meinen Beitrag weg....
Ach: BTW: Die 25 Jahre sind irrellevant. Nach Urteil des EuGH ist die entsprechende Klausel im KSchG Diskriminierung wegen Alters und wird deshalb nicht mehr angewandt.
18.01.2012 um 14:04 Uhr
@rkoch Und die AV-Kündigungsfrist zählt nicht?
18.01.2012 um 14:07 Uhr
wäre mir neu, dass ein AG schlechter regeln kann als das Gesetz. Das BAG hat 2010 noch geurteilt, dass es genau das nicht ist, aber ich will mich da nicht zu weit aus dem fenster lehnen, das EuGH Urteil war mir nicht bekannt
18.01.2012 um 15:00 Uhr
Kölner> Und die AV-Kündigungsfrist zählt nicht?
Doch, aber nur so lange sie besser ist als Gesetz, also eigentlich nur im ersten Jahr. Nach 23 Jahren ist das also wohl irrellevant, da der AG ja selbst die 7 Jahre für richtig erkannt hat.
Frosch> das EuGH Urteil war mir nicht bekannt
18.01.2012 um 15:14 Uhr
@rkoch Jetzt bin ich verblüfft! Der AG hält sich an die gesetzliche KüFrist. Okay. AV sagt was anderes (kürzeres). Hätte er sich daran nicht halten dürfen?
BTW: 7 Jahre KüFrist sind dann aber doch was viel. ;-))
18.01.2012 um 15:18 Uhr
rkoch ist wirklich urlaubsreif glaub ich... bei den anderen beitragen verliest er sich auch ständig, ausserdem haben seine Beiträge auch die epische Länge, wegen derer wir sie alle so lieben, verloren...
18.01.2012 um 15:18 Uhr
7 Jahre KüFrist
Ich sag ja, ich bin Urlaubsreif....
Hätte er sich daran nicht halten dürfen?
Ich weiß jetzt nicht worauf Du hinauswillst.. Kürzere Kündigungsfristen als in §622 Abs. 2 sind nur per TV zulässig. Einzelvertraglich nur bzgl. der Kündigungsfrist nach Abs. 1 und nur unter gewissen Voraussetzungen. Also warum sollte Deiner Meinung nach die kürzere Kündigungsfrist zulässig sein?
18.01.2012 um 15:40 Uhr
@rkoch Eben! Je nach Lage der Dinge hat er sich nicht an die 7 Monate halten müssen, sondern hätte sich an die AV-Regelung halten können. Absatz 4 macht es ja möglich...
18.01.2012 um 15:50 Uhr
Davon das sich diese Frist aus einem TV ergibt auf die sich der Arbeitsvertrag bezieht ist aber bislang mit keinem Wort die Rede... Abgesehen davon kenne ich nicht einmal von der C.G. einen TV der für ein 20 Jahre bestehendes Arbeitsverhältnis eine derartige Kündigungsfrist vorsieht.
18.01.2012 um 15:55 Uhr
@rkoch Okay.
...fahre auch mit in Urlaub.
18.01.2012 um 17:45 Uhr
auch wenn rkoch urlaubsreif ist - hat er aus meinerSicht recht.
Mal abgesehen davon - wo ist das Problem; wenn der AG die längere Frist für die Kündigung für richtig ansieht?
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