Erstellt am 14.03.2012 um 15:28 Uhr von rolfo
Bist du dir da sicher mit den 8 Monaten, ist mehr als ungewöhnlich? Wenn dem tatsächlich so ist gibt es nur die Möglichkeit mit dem AG zu reden und einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Du kennst deinen Chef besser und wirst wissen ob er das macht. Besteht er auf die Einhaltung der Kündigungsfrist - Pech für die Kollegin
Erstellt am 14.03.2012 um 15:28 Uhr von GobiTodic
Da gäbe es noch den Aufhebungsvertrag.
Da ein solcher i.d.R. in gegenseitigen Einvernehmen geschlossen wird, ist eine Kündigung nicht notwendig, somit gibt es auch keine Kündigungsfrist.
PS: rolfo war ein paar Sekunden schneller ;-)
Erstellt am 14.03.2012 um 18:00 Uhr von gironimo
Ich empfehle trotzdem noch einmal den Tarif genau zu lesen.
In der Regel gelten in Tarifverträgen derartig lange Fristen nur für den Arbeitgeber.
Und nicht den Blick un den Arbeitsvertrag vergessen.
Erstellt am 14.03.2012 um 18:10 Uhr von rainerw
dann gibt´s da auch noch die Möglichkeit auf ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Dies hätte den Vorteil das wenn es beim neuem AG nicht klappt man ja auch wieder zurück könnte.