Moin,

als einen möglichen Widerspruchsgrund gegen eine beabsichtigte Versetzung führt Fitting, § 99, RN 187 die sog. "Leistungsverdichtung" an. Wenn aufgrund einer personellen Maßnahme alle anderen mehr arbeiten müssen, so kann das ein Nachteil gem. § 99, Abs.2, Satz 3 sein. Er führt leider nur ein einziges Urteil des BAG ( AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972) an. Kennt jemand weitere Quellen oder hat praktische Erfahrung.?Fitting zitiert DKK-Kittner, RN 186 u. 189. Vielleicht hat jemand dieses Werk zur Verfügung und mag mal eben nachsehen. Danke sehr.

Gruss,
Kai