Wir haben den Fall: ein Mitarbeiter hat in Januar 2019 gekündigt. Er hatte sechs Monate Kündigungsfrist. Er hat gebeten, ob er früher (nach drei Monaten) aufhören konnte. Überhaupts kein Problem.

Nun kommt eine Mitarbeiterin und hat gekündigt. Sie hat auch 6 Monate Kündigungxfrist. Sie stellt die gleiche Frage: Früher aufhören. Der AG macht diesmal nicht mit.

Sie fragt uns, ob sie Gleichbehandlung als Argument geliefern werden kann. Können wir da etwas machen oder ist das Individualrecht?