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Kündigungsfrist - früher aufhören - gleiche für alle?

B
BRquestion
Sep 2019 bearbeitet

Wir haben den Fall: ein Mitarbeiter hat in Januar 2019 gekündigt. Er hatte sechs Monate Kündigungsfrist. Er hat gebeten, ob er früher (nach drei Monaten) aufhören konnte. Überhaupts kein Problem.

Nun kommt eine Mitarbeiterin und hat gekündigt. Sie hat auch 6 Monate Kündigungxfrist. Sie stellt die gleiche Frage: Früher aufhören. Der AG macht diesmal nicht mit.

Sie fragt uns, ob sie Gleichbehandlung als Argument geliefern werden kann. Können wir da etwas machen oder ist das Individualrecht?

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Community-Antworten (3)

C
Catweazle

02.09.2019 um 01:04 Uhr

Arbeitsverträge kann man natürlich einvernehmlich ändern. Dies hat aber keinen Einfluss auf alle andern Verträge. Die Kollegin wird wohl die Kündigungsfrist einhalten müssen.

S
seehas

02.09.2019 um 09:33 Uhr

Natürlich könnt ihr die Gleichbehandlung als Argument nutzen. Handhabe ist es aber keine.

P
Pjöööng

02.09.2019 um 13:06 Uhr

Gleichbehandlungist keine Gleichmacherei. Gleichbehandlung bedeutet nur dass der Arbeitgeber nicht aus sachfremden Gründen gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandeln darf. Er darf beispielsweise also nicht Männern diese Verkürzung der Kündigungsfrist grundsätzlich gestatten, Frauen hingegen nicht. Wenn hier der Arbeitgeber Gründe hat (was ich mal vermute) warum er einen AN frühergehen lassen kann und den anderen nicht, dann kann er so entscheiden.

Hilfreich könnte sein, sich mit dem Arbeitgeber zusammanzusetzen und mit ihm zu besprechen unter welchen Voraussetzungen vielleicht doch ein früheres Ausscheiden in Frage kommen könnte. Wenn sich der Arbeitnehmer hier kooperativ zeigt un erkennen lässt dass er eine sorfältige fristgerechte Einarbeitung sicherstellen wird, dann ist das oft hilfreicher als das Pochen auf irgendwelche Rechte.

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