Erstellt am 01.09.2019 um 23:04 Uhr von Catweazle
Arbeitsverträge kann man natürlich einvernehmlich ändern. Dies hat aber keinen Einfluss auf alle andern Verträge. Die Kollegin wird wohl die Kündigungsfrist einhalten müssen.
Erstellt am 02.09.2019 um 07:33 Uhr von seehas
Natürlich könnt ihr die Gleichbehandlung als Argument nutzen. Handhabe ist es aber keine.
Erstellt am 02.09.2019 um 11:06 Uhr von Pjöööng
Gleichbehandlungist keine Gleichmacherei. Gleichbehandlung bedeutet nur dass der Arbeitgeber nicht aus sachfremden Gründen gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandeln darf. Er darf beispielsweise also nicht Männern diese Verkürzung der Kündigungsfrist grundsätzlich gestatten, Frauen hingegen nicht.
Wenn hier der Arbeitgeber Gründe hat (was ich mal vermute) warum er einen AN frühergehen lassen kann und den anderen nicht, dann kann er so entscheiden.
Hilfreich könnte sein, sich mit dem Arbeitgeber zusammanzusetzen und mit ihm zu besprechen unter welchen Voraussetzungen vielleicht doch ein früheres Ausscheiden in Frage kommen könnte. Wenn sich der Arbeitnehmer hier kooperativ zeigt un erkennen lässt dass er eine sorfältige fristgerechte Einarbeitung sicherstellen wird, dann ist das oft hilfreicher als das Pochen auf irgendwelche Rechte.