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Ablehnung eines Urlaubsantrags - was dann?

S
Sabeth
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Kollegin will im März in Urlaub gehen und hat das auch mit ihrer Vertretung abgestimmt. Da sie in den nächsten Tagen ihren Flug buchen muss, bat sie ihre Vorgesetzte um Abzeichnung ihres Urlaubsantrags. Diese weigerte sich, den Urlaub zu genehmigen mit der Begründung: "Wir machen die Urlaubsplanung erst im nächsten Jahr, und dann alle zusammen." Frage: Kann die Abteilungsleiterin das Urlaubsgesuch einfach so ablehnen? Was hat ggf. die Kollegin rechtlich in der Hand, um die Genehmigung doch zu bekommen?

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

6.07003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

01.10.2007 um 14:46 Uhr

@sabeth Den BR einschalten? Den Vorgesetzten des Vorgesetzten einschalten? Den BR bitten, eine grundsätzlichere Absprache (BV) abzuschließen? ...

B
betriebsratten

01.10.2007 um 20:00 Uhr

Gab mal ein Urteil, dass der Ag einen Urlaubsantrag nicht einfach liegenlassen darf, weil er nach einer gewissen Zeit automatisch als genehmigt gilt. Er hat Ihn aber ja nicht liegengelassen.....und möchte die Planung wohl mit anderen MA koordinieren, ausserdem gelten Urteile meistens nur für DEN konkreten Fall.

Mit den beteiligten Reden, zur Not als BR eine BV abschließen über Urlaubsgrundsätze .

J
Julanda

03.10.2007 um 10:30 Uhr

Urlaubsanträge müssen zügig entschieden werden Arbeitsgericht Frankfurt Az. 7 Ga 94/02

Arbeitgeber trifft Abwägungsgebot beim Urlaubswunsch der Mitarbeiter Ein Arbeitgeber darf keinen Urlaubswunsch verweigern, nur weil ein anderer Arbeitsgericht Frankfurt Az. 7 Ga 94/02

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