In der mitbestimmten Urlaubsordung (noch keine Betriebsvereinbarung) unseres Betriebes heisst es: "Urlaubsanträge werden von dem zuständigen Bereichsleiter ggf. nach Zustimmung eines Teamleiters genehmigt. Urlaubsanträge von Bereichsleitern oder von Stellen die keinem Bereichsleiter unterstellt sind, werden vom zuständigen Vorstand genehmigt."

Jetzt erreicht uns (ohne Beteiligung des BR) folgende Weisung:"Sehr geehrte Damen und Herren,in diesem Jahr fallen die Weihnachtsfeiertage sowie Neujahr und Silvester ausschließlich auf Werktage. Es ist zu erwarten, dass die Arbeitsbelastung an den verbleibenden Tagen wieder sehr hoch sein wird. Deshalb können Urlaubsanträge für den Zeitraum vom 29.12.2014 - 02.01.2015 nur von einem Vorstand genehmigt werden."
FRAGE: Ist das o h n e Beteiligung des BR wirksam?