Erstellt am 16.07.2014 um 13:35 Uhr von ralisa
Warum macht Ihr keine Betriebsvereinbarung? Wir sind auch gerade dabei.
Es ist zwar schon knapp an der Zeit für Dieses Jahr, aber zumindestens für die nächsten
Jahre.
Erstellt am 16.07.2014 um 14:24 Uhr von Pjöööng
Ich bin mir im Augenblick noch nicht sicher wie der BR ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, welche Entscheidungesbefugnisse die einzelnen Hierarchiestuffén haben, erwirken soll.
Welcher Paragraph im BetrVG war das nochmal?
Erstellt am 16.07.2014 um 14:54 Uhr von gironimo
Jedenfalls kann der AG nicht einfach Urlaubssperren verhängen. Das sind eben mitbestimmungspflichtige Urlaubsgrundsätze im Sinne des § 87 BetrVG.
Fordert den AG auf, es zu unterlassen ohne Mitbestimmung des BR Urlaubssperren auszusprechen und fordert den AG auf, die Anweisung zu widerrufen. Ggf. könnt/müsst Ihr dann aber auch bereit sein, den § 23 Abs. 3 BetrVG anzuwenden.
PS: Wenn Ihr eine BV abschließen wollt, schafft klare Verhältnisse. Keine Formulierungen wie: "...ggf. nach Zustimmung eines Teamleiters genehmigt." Später weiß keiner so genau, wann der Teamleiter zustimmen muss und wann nicht.
Erstellt am 16.07.2014 um 14:59 Uhr von Pjöööng
Es ist doch gar keine Urlaubssperre ausgesprochen worden?
Meines Erachtens hat der AG hier nur geregelt dass für diese Zeit die Überprüfung ob dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer dem Urlaubswunsch entgegenstehen von der Bereichsleiter auf die Vorstandsebene verlagert.