Erstellt am 22.11.2010 um 00:43 Uhr von DerAlteHeini
conanmaus
Der Betriebsrats hat hier ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht und kann auch diese Probleme mit einer BV regeln.
Da du ja Betriebsratsmitglied bist kennst du ja sicher § 87 Abs.1, Ziffer 5 BetrVG.
Ziffer 5.
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
Erstellt am 22.11.2010 um 08:09 Uhr von pirat
@ conanmaus,
kopieren und einfügen:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#entscheiden
Erstellt am 22.11.2010 um 09:40 Uhr von Ulrik
Vor allem zu beachten:
Wenn keine Urlaubszusage seitens des AG ergangen ist, nicht einfach gehen mit der Begründung, es hat ja keiner was dagegen gesagt.
Ein Urlaub ist von gesetzeswegen her nie stillschweigend angenommen.
Allerdings hättet ihr als BR da Möglichkeiten, das in einer BV zu regeln.
Ein Urlaub ist dann genehmigt, wenn es schriftlich vom Chef wieder vorliegt!!!
Anosnten ist man ganz schnell bei Arbeitsverweigerung