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urlaubsantrag

C
conanmaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,
bin BTR und habe Probleme mit den Urlaubsscheinen . Bis zu welchem Zeitpunkt ist der Urlaub "schweigend angenommen" , nach abgabe des Urlaubsscheines und gibt es das überhaubt und wo finde ich das gesetz dafür ?

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Community-Antworten (3)

D
DerAlteHeini

22.11.2010 um 01:43 Uhr

conanmaus Der Betriebsrats hat hier ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht und kann auch diese Probleme mit einer BV regeln. Da du ja Betriebsratsmitglied bist kennst du ja sicher § 87 Abs.1, Ziffer 5 BetrVG.

Ziffer 5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;

P
pirat

22.11.2010 um 09:09 Uhr

@ conanmaus, kopieren und einfügen:

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#entscheiden

U
Ulrik

22.11.2010 um 10:40 Uhr

Vor allem zu beachten:

Wenn keine Urlaubszusage seitens des AG ergangen ist, nicht einfach gehen mit der Begründung, es hat ja keiner was dagegen gesagt. Ein Urlaub ist von gesetzeswegen her nie stillschweigend angenommen. Allerdings hättet ihr als BR da Möglichkeiten, das in einer BV zu regeln. Ein Urlaub ist dann genehmigt, wenn es schriftlich vom Chef wieder vorliegt!!! Anosnten ist man ganz schnell bei Arbeitsverweigerung

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