Urlaubsantrag
Hallo, wir sind ein Unternehmen mit 113 MA,in der Produktionsabteilung sind 26 MA beschäftigt . Nun gibt es Probleme beim Urlaub,ein MA stellte einen Urlaubsantrag und bekam vom AL die Antwort das könne er jetzt nicht entscheiden der MA solle warten bis kurz vor seinem Urlaub dann könne man sagen ob genügend MA vorhanden seien um alle Produktionsanlagen zu besetzen.2 oder 3 Tage könne er sowieso nicht planen, nur volle Wochen . Der MA bekam keinen Urlaub.Dieser MA hat sich aber erst jetzt bei uns gemeldet,sein Urlaubswunsch war im Juli. Wir meinen ,nur besonders wichtige betriebliche Gründe führen zur Antragsablehnung.Von den 26 MA der Abtl.waren 8 ( ca. 1/3 der Belegschaft ) MA im Urlaub. Frage: Liegen hier o.g.Gründe vor? Nur volle Wochen planen.
Community-Antworten (16)
16.08.2013 um 09:56 Uhr
Man hört das immer wieder, dass Vorgesetzte ihrem MA z.B. im April sagen, ich kann dir im Oktober jetzt noch keinen Urlaub bewilligen, denn ich weiß ja jetzt noch nicht, wie es im Oktober aussieht. Das zeigt, dass hier keine Urlaubsplanung stattfindet. So etwas ist weder von Vorteil für den Betrieb noch für die MA.
Dass der MA sich erst jetzt an euch wendet, zeigt aber auch, dass ihr für die Tätigkeit des BR noch etwas trommeln solltet in dem Betrieb.
Du schreibst, dass ein Drittel der Abteilung in Urlaub war. Das kann gegen kurzfristig (!) gewünschten Urlaub sprechen. Um das zu beurteilen, bräuchte ich mehr Input über die Randbedingungen. Wie lange im Voraus hatten denn die anderen MA den Urlaub beantragt? War die Abteilung handlungsfähig? etc.
16.08.2013 um 10:35 Uhr
Klassischer fall: als BR sollte man eine BV erstellen und los geht's
16.08.2013 um 10:37 Uhr
Das mit den vollen Wochen ist schon ein wenig hart. Wie plant der arme Mensch BR-Seminare? Was tut er wenn jemand sich am Mittwoch AU meldet? Recht hast du, was die dringenden Betrieblichen Gründe zur Ablehnung angeht. Daran sind aber hohe Anforderungen geknüpft. Das der arme Mann den Krankenstand nicht abschätzen kann, ist ganz sicher kein dringender betrieblicher Grund.
16.08.2013 um 11:12 Uhr
Aber wie kölner schon schreibt. Allgemeine Urlaubsgrundsätze gehören zur Mitbestimmung des BR (§ 87 BetrVG). Da gehört nicht nur dazu, wie die Regeln bei Urlaubsantrag und -gewährung gestaltet sind, dazu gehört auch der strittige Einzelfall.
Der AG weiß doch, dass alle AN Urlaub haben. Er muss dies entsprechend in seiner Planung berücksichtigen. Das Argument, ich kann keinen Urlaub gewähren, weil ich nicht weiß, ob genügend Personal vorhanden sein wird, ist nicht stichaltig.
Das krasse Gegenbeispiel erlebt des Volk der Bahnreisenden ja zur Zeit in Mainz.
Also - auch ich sage: Regeln erstellen und in einer BV niederlegen.
16.08.2013 um 11:16 Uhr
@exkalibur Es ist auch nicht soooo schwierig eine solche BV auf Eure Bedürfnisse zuzuschneiden und zu entwerfen.
16.08.2013 um 19:59 Uhr
Exkalibur: Wenn ihr schon dabei seid, eine BV Urlaub zu entwerfen, denkt bitte daran, den Vorgesetzten eine Frist zur Ablehnung oder Bewilligung des Urlaubs zu setzen. Denn manche Vorgesetzten lassen den Mitarbeiter einfach warten, nach dem Motto "Ja sagen will ich nicht, Nein sagen darf ich nicht, also sage ich gar nichts." Das müsst ihr verhindern.
17.08.2013 um 12:36 Uhr
@ exkalibur
"2 oder 3 Tage könne er sowieso nicht planen, nur volle Wochen . "
Liest man §7 Abs.2 BurlG, geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass der Erholungsurlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Aber darin steht auch, dass in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen können.
Das spricht ganz klar gegen die Meinung des Abteilungsleiters, es könnten nur volle Urlaubswochen gewährt werden. Allerdings wird er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verhindern können, dass ein AN seinen gesamten Erholungsurlaub derart stückelt, dass nicht mindestens einmal im Kalenderjahr zwei zusammen hängende Wochen Erholungsurlaub genommen werden.
Als BR solltet ihr das Thema "Urlaub" tatsächlich in einer BV regeln.
Was sich NICHT empfiehlt ist, dem AG einfach nur eine Frist zur Ablehnung oder Bewilligung des Urlaubs zu setzen. Reagiert der AG nämlich nicht, hättet Ihr damit noch nicht einmal einen Blumentopf gewonnen.
Diese Regelung sollte ganz einfach lauten: "Wird über den Urlaubsantrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Antragstellung entschieden, gilt der Urlaub wie beantragt als bewilligt. Im Falle der Ablehnung ist der BR unter Angabe der Ablehnungsgründe zu beteiligen."
17.08.2013 um 19:48 Uhr
@alle Nehmt es mir übel oder nicht, aber der ewige Verweis auf abschließen einer BV, gerade im Zusammenhang mit Urlaub, verhagelt mir mein Gemüt…….
Natürlich wäre es prima, könnte man seine Probleme hier auf diesem Wege schnell beseitigen. Leider sieht es in natura dann doch ein wenig anders aus.
Kölner hat bei seinem Hinweis auf einen klassischen Fall leider vergessen, dass es hier auch ein klassisches „Njet“ seitens des AG gibt. Natürlich ist ein entwerfen nicht so schwierig, mit dem Umsetzen sieht es dann aber schon ganz anders aus.
Was in einem großen Betrieb, Konzern oder AG noch relativ einfach möglich ist, kann in einem Inhabergeführtem zu einem Martyrium werden.
Gerade der Urlaub und ihre Gewährung ist noch eine der Domänen der Arbeitgeber, wo sie glauben, das Heft des Handelns noch in eigener Hand zu haben.
Ich bilde mir ein, hier zu wissen, wovon ich spreche. Bei uns hat dieses Martyrium annähernd zwei Jahre gedauert, bis wir eine halbwegs tragbare Vereinbarung hatten. Und bei uns im BR gab es einige, die wussten was sie wollten und auch wie es umgesetzt werden kann. Wie das dann bei relativ Unerfahrenen ablaufen soll, möchte ich mir gar nicht erst vorstellen.
Selbst die von @Hoppel als einfach lautenden Punkte angegeben (die sie ja eigentlich auch sind), sind so nicht erzwingbar und somit vom guten Willen des AG abhängig.
Eine BV Urlaub, sofern sie denn möglichst viele Probleme abdecken will, gehört wohl zu den Schwierigsten BVs die mann sich vorstellen kann.
Erschwerend kommt hinzu, dass es sich hier um Individualrecht handelt, wo auch höchstrichterlich, zumindest in den meisten Fällen, die meisten Problem schon geklärt wurden. Hier laufe ich dann schnell Gefahr, dass die BV das Papier nicht mehr wert ist, auf dem sie geschrieben steht.
Um hier überhaupt erst einmal einen Einstieg zu bekommen, würde ich vor Verhandlungen über eine BV, hier eine Info in Form von Antragsabläufen mit entsprechenden rechtlichen Hinweisen an die Belegschaft erstellen und verteilen. Da die Art des Antrags frei, also nicht vom AG bestimmt werden kann, hindert mich doch nichts daran, einen entsprechenden Antrag so zu gestalten, dass Hinweise auf Fristen und einschränkende Ablehnungsmöglichkeiten hier bereits vorhanden sind. Da der AG diesen ja nicht unbedingt unterschreiben muss, enthält dieser Antrag natürlich die Bestätigung der Abgabe durch einen Zeugen.
Wenn dann der BR noch verlauten lässt, dass er natürlich die Durchsetzung der Urlaubsanträge unterstützen wird. Sei es in Form von aktivem Handeln, was immer dies auch sein mag lassen wir mal außen vor, oder Vermittlung durch GW und Anwälten, fällt einem AG die Bereitschaft zu Kompromissen beim Abschluss einer BV um einiges leichter.
Dennoch, ich kann allen, die eine Vernünftige Urlaubs BV abschließen wollen, nur viel Glück wünschen. Spaß werden sie bestimmt nicht haben………..
17.08.2013 um 20:05 Uhr
@alterhase Sorry, aber dann spreche ich dir an dieser stelle einfach einmal die Fähigkeit ab, eine solche BV verhandeln zu können, dann muss man die ranlassen, die das können. Euer AG scheint euch am Nasenring zwei Jahre durch die Arena gezogen zu haben. Dumm wer es mit sich machen lässt.
Gerade bei einer BV urlaub brauche ich wenig Goodwill vom AG....
17.08.2013 um 20:27 Uhr
@Kölner Tja, da es neben den unfähigen wie mir, ja auch selbst ernannte Fähige gibt, zu denen Du dich ja zu zählen scheinst, kannst Du ja @exkalibur hier deine aktive Hilfe anbieten.
Wäre doch einmal etwas anderes, da ausnahmsweise hier von dir einmal etwas Sinnvolles kommen würde.
Wenn ich natürlich in einer BV nur Eckpunkte klären will, diese dann auch noch im Interesse des AG liegen, ist es nicht nur einfach, sondern vielleicht ja auch, allerdings dann verbotenerweise, noch prämienbewährt……
Ein Schelm, wer hier schlechtes denkt.
Nichts für ungut. Jeder halt so, wie er kann. Der eine mehr, andere halt weniger. Ganz andere wieder sind die Koryphäen schlechthin.
17.08.2013 um 20:50 Uhr
Das scheint dich ganz offensichtlich schwer zu wurmen.
17.08.2013 um 22:15 Uhr
@Kölner
Mach dir da mal keine großen Hoffnungen.
Wäre traurig, wenn das ein Problem wäre.
Solche Postings sind eigentlich wünschenswert, tragen sie doch nicht unerheblich zur allgemeinen Erheiterung bei.
17.08.2013 um 23:44 Uhr
Eindeutig: Es wurmt Dich. Alles gute Dir, Du wirst es brauchen
17.08.2013 um 23:49 Uhr
selbst eine von kompromissen geprägte betriebsvereinbarung zu thema urlaub, ist besser als der willkür des arbeitgebers ausgesetzt zu sein. betriebsvereinbarung ausarbeiten, mit allem was das arbeitnehmerherz begehrt, damit nach der einigungsstelle noch was besseres als willkür übrig bleibt. wenn man als karnickel startet und als alter hase endet, hat man wohl was falsch gemacht.
18.08.2013 um 21:31 Uhr
@Nubbel
Und wer als Nubbel den letzen Karneval überstanden hat, also nicht verbrannt wurde, hat sich erfolgreich hinter irgendetwas versteckt.
Allerdings muss doch ein Verbrennungsversuch stattgefunden haben, da leider gewisse Körperzellen in Unordnung geraten zu sein scheinen……
Wünsche eine gute Besserung. Obwohl hierfür die Chancen eher gering sein dürften………………………..
19.08.2013 um 01:46 Uhr
ach häschen, wenn die argumente zur neige gehen, werden die sprünge platt..
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