@alle
Nehmt es mir übel oder nicht, aber der ewige Verweis auf abschließen einer BV, gerade im Zusammenhang mit Urlaub, verhagelt mir mein Gemüt…….
Natürlich wäre es prima, könnte man seine Probleme hier auf diesem Wege schnell beseitigen.
Leider sieht es in natura dann doch ein wenig anders aus.
Kölner hat bei seinem Hinweis auf einen klassischen Fall leider vergessen, dass es hier auch ein klassisches „Njet“ seitens des AG gibt.
Natürlich ist ein entwerfen nicht so schwierig, mit dem Umsetzen sieht es dann aber schon ganz anders aus.
Was in einem großen Betrieb, Konzern oder AG noch relativ einfach möglich ist, kann in einem Inhabergeführtem zu einem Martyrium werden.
Gerade der Urlaub und ihre Gewährung ist noch eine der Domänen der Arbeitgeber, wo sie glauben, das Heft des Handelns noch in eigener Hand zu haben.
Ich bilde mir ein, hier zu wissen, wovon ich spreche. Bei uns hat dieses Martyrium annähernd zwei Jahre gedauert, bis wir eine halbwegs tragbare Vereinbarung hatten. Und bei uns im BR gab es einige, die wussten was sie wollten und auch wie es umgesetzt werden kann. Wie das dann bei relativ Unerfahrenen ablaufen soll, möchte ich mir gar nicht erst vorstellen.
Selbst die von @Hoppel als einfach lautenden Punkte angegeben (die sie ja eigentlich auch sind), sind so nicht erzwingbar und somit vom guten Willen des AG abhängig.
Eine BV Urlaub, sofern sie denn möglichst viele Probleme abdecken will, gehört wohl zu den Schwierigsten BVs die mann sich vorstellen kann.
Erschwerend kommt hinzu, dass es sich hier um Individualrecht handelt, wo auch höchstrichterlich, zumindest in den meisten Fällen, die meisten Problem schon geklärt wurden. Hier laufe ich dann schnell Gefahr, dass die BV das Papier nicht mehr wert ist, auf dem sie geschrieben steht.
Um hier überhaupt erst einmal einen Einstieg zu bekommen, würde ich vor Verhandlungen über eine BV, hier eine Info in Form von Antragsabläufen mit entsprechenden rechtlichen Hinweisen an die Belegschaft erstellen und verteilen. Da die Art des Antrags frei, also nicht vom AG bestimmt werden kann, hindert mich doch nichts daran, einen entsprechenden Antrag so zu gestalten, dass Hinweise auf Fristen und einschränkende Ablehnungsmöglichkeiten hier bereits vorhanden sind.
Da der AG diesen ja nicht unbedingt unterschreiben muss, enthält dieser Antrag natürlich die Bestätigung der Abgabe durch einen Zeugen.
Wenn dann der BR noch verlauten lässt, dass er natürlich die Durchsetzung der Urlaubsanträge unterstützen wird. Sei es in Form von aktivem Handeln, was immer dies auch sein mag lassen wir mal außen vor, oder Vermittlung durch GW und Anwälten, fällt einem AG die Bereitschaft zu Kompromissen beim Abschluss einer BV um einiges leichter.
Dennoch, ich kann allen, die eine Vernünftige Urlaubs BV abschließen wollen, nur viel Glück wünschen. Spaß werden sie bestimmt nicht haben………..