Ablehnung von Urlaubsantrag - Rechtens?
Hallo,
in unserem Unternehmen (Automobilhandel) möchte ein Meister gerne drei Wochen Erholungsurlaub einreichen. Dies wurde ihm mit der Begründung abgelehnt, daß in der Zeit keine Vertretung für ihn da sei. Unter Umständen könnte der Urlaub aber genehmigt werden, wenn er bereit sei, den Kundendienstleiter (ebenfalls Meister) in seinem Urlaub zu vertreten. Dies würde für ihn allerdings bedeuten, von Montag bis Freitag eine Wochenarbeitszeit von ca. 50 Stunden über den Zeitraum von ebenfalls drei Wochen zu leisten, was er - verständlicherweise - ablehnt.
Frage 1: Ist die Ablehnung seines Urlaubsantrages rechtens bzw. wie kann ich ihm als BR zur Seite stehen? Frage 2: Kann er durch die o.a. Vertretungsregelung "erpresst" werden, daß er seinen Urlaub nur dann bekommt, wenn er seinerseits seinen Vorgesetzten während dessen Urlauib vertritt?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Gruß, Christian
Community-Antworten (2)
04.05.2007 um 15:55 Uhr
Ihr könnt prüfen ob ihr als BR etwas über den §87 Abs.1 Ziff.5 BetrVG erreichen könnt. Ansonsten gilt das BUrlG. "... unter Berücksichtigung betr. Belange zu genehmigen." soll heißen, wenn´s betrieblich nicht geht, geht´s nicht.
04.05.2007 um 16:17 Uhr
Moin dusarra, was macht denn die GL, wenn der Meister mal krankheitsbedingt für mehrere Wochen ausfällt? Ansonsten §7 BUrlG.
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