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Frei / Urlaub während Wiedereingliederung

A
Alonym
Mai 2019 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ein Mitarbeiter ist nach längerer Krankheit gerade in der Wiedereingliederung. Nun möchte der Mitarbeiter während der Wiedereingliederung 2 Tage in 2 aufeinanderfolgenden Wochen frei bekommen (aus privaten Gründen). Muss der Mitarbeiter das "nur" mit dem Arbeitgeber oder vor allem auch mit der Krankenkasse abstimmen, da diese ja über den Zeitraum der Wiedereingliederung Krankengeld bezahlt?

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Community-Antworten (1)

R
RZ

02.05.2019 um 16:03 Uhr

Können Betroffene während der stufenweisen Wiedereingliederung Urlaub nehmen?

Grundsätzlich nein. Solange während der stufenweisen Wiedereingliederung Übergangsgeld durch die Deutsche Rentenversicherung bzw. Krankengeld durch die jeweilige Krankenkasse gezahlt werden, hat der Betroffene keinen Urlaubsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch einig, dass Urlaub genommen werden kann, ist der zahlende Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung) zu informieren. Gemeinsam muss geklärt werden, ob durch die Unterbrechung das Ergebnis der stufenweisen Wiedereingliederung gefährdet ist oder nicht. Ist absehbar, dass die stufenweise Wiedereingliederung erfolgreich beendet werden kann, lässt sich die stufenweise Wiedereingliederung in Ausnahmefällen durch einen Urlaub unterbrechen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Ende der Unterbrechung von vornherein absehbar ist und der Arzt den Urlaub befürwortet z.B. zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes.

Quelle: https://www.angela-huber.de/bemerkenswert/bem-in-der-praxis-krankheit-und-urlaub

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