Ein MA soll demnächst zur stufenweise Wiedereingliederung zurückkehren. Der Arzt hat ihm empfohlen vor Antritt der Wiedereingliederung einen gesetzl. tariflichen Urlaub zu beantragen
und mindestens 3 zusammenhängende Wochen zu nehmen.
Die Krankenkasse gibt das o.k., da der Krankengeldbezug und AU in dieser Zeit ruht.
Ist das so möglich?