Erstellt am 23.07.2014 um 23:51 Uhr von Kölner
Nach Antritt macht es aus meiner Sicht mehr Sinn...
Erstellt am 24.07.2014 um 07:34 Uhr von ickederdicke
Hi, Kölner ist zuzustimmen, wird auch bei uns nur so gelebt.
Erstellt am 24.07.2014 um 07:56 Uhr von gironimo
Wer AU geschrieben ist, arbeitet doch nicht und kann auch während dessen eine Reise antreten - insbesondere dann, wenn der Arzt dies ausdrücklich als gut für die Genesung ansieht.
Ich würde daher nichts in Richtung Urlaub machen.
Erstellt am 24.07.2014 um 09:44 Uhr von Hoppel
@ JamesBond
Der behandelnde Arzt wird seine Gründe haben, diese Vorgehensweise zu empfehlen. Wenn sich das dann auch noch mit den Vorstellungen / Wünschen des AN deckt und der Kostenträger = Krankenkasse das o.k. gegeben hat, KÖNNTE die Welt völlig in Ordnung sein ...
ABER ... mit Antritt des Erholungsurlaubs wird die Arbeitsunfähigkeit zwingend beendet.
Vorraussetzung für eine stufenweise Wiedereingliederung ist im Regelfall, dass vor und während der Wiedereingliederung eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit bestehen muss. Das gilt in allen Fällen, in denen diese Reha-Maßnahme durch z.B. den Rentenversicherungsträger finanziert wird.
Weder das noch die Sinnhaftigkeit kann hier beurteilt werden, da die tatsächlichen Gegebenheiten nicht bekannt sind.
Ich für meinen Teil kann gut verstehen, dass man nach langer Erkrankung erstmal völlig selbstbestimmt Urlaub machen möchte bevor man mit einer Wiedereingliederung beginnt, aber die einhellige Expertenmeinung ist eine gänzlich andere.
Siehe z.B. hier: http://www.schwbv.de/pdf/Arbeitshilfe_Wiedereingliederung_222.pdf
Erstellt am 24.07.2014 um 09:54 Uhr von Lotte
Hallo James Bond,
wenn die KK zustimmt, dann ist doch eigentlich alles okay? Interessant finde ich, dass es überhaupt geht. Würde es mir als Betroffener lieber schriftlich von meiner KK geben lassen, dass sie die Wiedereingliederung auch nach dem Urlaub noch bezahlen.
LG Lotte
Erstellt am 24.07.2014 um 11:12 Uhr von Aidan
Ich könnte mir vorstellen, dass der Arzt gemeint hat, dass direkt im Anschluss an das Ende der Arbeitsunfähigkeit (Krankengeld endet) gleich Urlaub genommen werden soll (normales Gehalt wird wieder gezahlt. Rechtliche Grundlage wäre § 7 Abs. 1 Satz 2 BUrlG: "Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt."
Erstellt am 05.01.2018 um 09:24 Uhr von Bine8706
Hallo an alle...
Ich bin 10 Monate krank geschrieben gewesen und befinde mich gerade genau in dieser Situation.
Ja, es ist möglich Urlaub vor der Wiedereingliederung zu nehmen.
Das Einzige was beachtet werden muss ist das dieselbe Diagnose auf dem Krankenschein steht,wenn du mit der Wiedereingliederung anfängst.
Ich bin bei der AOK.
Und bekomme für den Zeitraum der Wiedereingliederung Krankengeld.
Liebe grüße