Urlaub vor Wiedereingliederung
Ein MA soll demnächst zur stufenweise Wiedereingliederung zurückkehren. Der Arzt hat ihm empfohlen vor Antritt der Wiedereingliederung einen gesetzl. tariflichen Urlaub zu beantragen und mindestens 3 zusammenhängende Wochen zu nehmen. Die Krankenkasse gibt das o.k., da der Krankengeldbezug und AU in dieser Zeit ruht. Ist das so möglich?
Community-Antworten (7)
24.07.2014 um 11:54 Uhr
Hallo James Bond, wenn die KK zustimmt, dann ist doch eigentlich alles okay? Interessant finde ich, dass es überhaupt geht. Würde es mir als Betroffener lieber schriftlich von meiner KK geben lassen, dass sie die Wiedereingliederung auch nach dem Urlaub noch bezahlen. LG Lotte
24.07.2014 um 01:51 Uhr
Nach Antritt macht es aus meiner Sicht mehr Sinn...
24.07.2014 um 09:34 Uhr
Hi, Kölner ist zuzustimmen, wird auch bei uns nur so gelebt.
24.07.2014 um 09:56 Uhr
Wer AU geschrieben ist, arbeitet doch nicht und kann auch während dessen eine Reise antreten - insbesondere dann, wenn der Arzt dies ausdrücklich als gut für die Genesung ansieht.
Ich würde daher nichts in Richtung Urlaub machen.
24.07.2014 um 11:44 Uhr
@ JamesBond
Der behandelnde Arzt wird seine Gründe haben, diese Vorgehensweise zu empfehlen. Wenn sich das dann auch noch mit den Vorstellungen / Wünschen des AN deckt und der Kostenträger = Krankenkasse das o.k. gegeben hat, KÖNNTE die Welt völlig in Ordnung sein ...
ABER ... mit Antritt des Erholungsurlaubs wird die Arbeitsunfähigkeit zwingend beendet.
Vorraussetzung für eine stufenweise Wiedereingliederung ist im Regelfall, dass vor und während der Wiedereingliederung eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit bestehen muss. Das gilt in allen Fällen, in denen diese Reha-Maßnahme durch z.B. den Rentenversicherungsträger finanziert wird.
Weder das noch die Sinnhaftigkeit kann hier beurteilt werden, da die tatsächlichen Gegebenheiten nicht bekannt sind.
Ich für meinen Teil kann gut verstehen, dass man nach langer Erkrankung erstmal völlig selbstbestimmt Urlaub machen möchte bevor man mit einer Wiedereingliederung beginnt, aber die einhellige Expertenmeinung ist eine gänzlich andere.
Siehe z.B. hier: http://www.schwbv.de/pdf/Arbeitshilfe_Wiedereingliederung_222.pdf
24.07.2014 um 13:12 Uhr
Ich könnte mir vorstellen, dass der Arzt gemeint hat, dass direkt im Anschluss an das Ende der Arbeitsunfähigkeit (Krankengeld endet) gleich Urlaub genommen werden soll (normales Gehalt wird wieder gezahlt. Rechtliche Grundlage wäre § 7 Abs. 1 Satz 2 BUrlG: "Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt."
05.01.2018 um 10:24 Uhr
Hallo an alle...
Ich bin 10 Monate krank geschrieben gewesen und befinde mich gerade genau in dieser Situation. Ja, es ist möglich Urlaub vor der Wiedereingliederung zu nehmen. Das Einzige was beachtet werden muss ist das dieselbe Diagnose auf dem Krankenschein steht,wenn du mit der Wiedereingliederung anfängst. Ich bin bei der AOK. Und bekomme für den Zeitraum der Wiedereingliederung Krankengeld.
Liebe grüße
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