Hallo zusammen, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ein MA kam nach längerer Krankheit (ca.1,5Jahre) wieder in die Fa. zurück. In zwei Wochen ist die Wiedereingliederungsphase zu ende. Da ja sein Urlaub aus dem Vorjahr nicht verfällt will er diesen dann natürlich nehmen.Ich habe irgenwann und irgendwo mal gelesen, daß es eine bestimmte Dauer gibt die der MA nach der Wiedereingliederung erstmal arbeiten muß um seinen Urlaub nehmen zu können.

Schon mal Danke für Eure Antworten