Urlaub nach Wiedereingliederung
Hallo zusammen, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ein MA kam nach längerer Krankheit (ca.1,5Jahre) wieder in die Fa. zurück. In zwei Wochen ist die Wiedereingliederungsphase zu ende. Da ja sein Urlaub aus dem Vorjahr nicht verfällt will er diesen dann natürlich nehmen.Ich habe irgenwann und irgendwo mal gelesen, daß es eine bestimmte Dauer gibt die der MA nach der Wiedereingliederung erstmal arbeiten muß um seinen Urlaub nehmen zu können.
Schon mal Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (6)
31.03.2011 um 13:12 Uhr
Hallo Svenja, im § 7 Abs. 1 Satz 2 steht "Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehablilitation verlangt."
LG Angie
31.03.2011 um 13:18 Uhr
Angie, eine Wiedereingliederung ist weder eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge noch der Rehabilitation.
Svenja, Ich habe irgenwann und irgendwo mal gelesen, daß es eine bestimmte Dauer gibt die der MA nach der Wiedereingliederung erstmal arbeiten muß um seinen Urlaub nehmen zu können. Wenn die Wiedereingliederung erfolgreich abgeschlossen wurde, gibt es, nach meiner Kenntnis, nichts, was hinderlich wäre, den Urlaub direkt im Anschluss daran zu nehmen.
31.03.2011 um 13:28 Uhr
Erstmal Danke für die Antworten... Nicoline weißt Du evtl wo ich das explieziet nachlesen kann oder jemand anders?
31.03.2011 um 13:32 Uhr
Hi,
ich finde diesen Link sehr interessant,bitte letzten Absatz lesen:
31.03.2011 um 14:01 Uhr
Hallo doc... na das ist doch ne große Hilfe ...Daanke
31.03.2011 um 21:40 Uhr
bitte letzten Absatz lesen den letzten Absatz finde ich auch sehr interessant, aber ich erkenne das nicht als gesetzliche Vorgabe sondern als Leitfaden oder Informationsflyer der Firma Zeiss.
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