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Urlaub nach Wiedereingliederung

S
Svenja
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ein MA kam nach längerer Krankheit (ca.1,5Jahre) wieder in die Fa. zurück. In zwei Wochen ist die Wiedereingliederungsphase zu ende. Da ja sein Urlaub aus dem Vorjahr nicht verfällt will er diesen dann natürlich nehmen.Ich habe irgenwann und irgendwo mal gelesen, daß es eine bestimmte Dauer gibt die der MA nach der Wiedereingliederung erstmal arbeiten muß um seinen Urlaub nehmen zu können.

Schon mal Danke für Eure Antworten

6.25506

Community-Antworten (6)

A
Angie

31.03.2011 um 13:12 Uhr

Hallo Svenja, im § 7 Abs. 1 Satz 2 steht "Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehablilitation verlangt."

LG Angie

N
nicoline

31.03.2011 um 13:18 Uhr

Angie, eine Wiedereingliederung ist weder eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge noch der Rehabilitation.

Svenja, Ich habe irgenwann und irgendwo mal gelesen, daß es eine bestimmte Dauer gibt die der MA nach der Wiedereingliederung erstmal arbeiten muß um seinen Urlaub nehmen zu können. Wenn die Wiedereingliederung erfolgreich abgeschlossen wurde, gibt es, nach meiner Kenntnis, nichts, was hinderlich wäre, den Urlaub direkt im Anschluss daran zu nehmen.

S
Svenja

31.03.2011 um 13:28 Uhr

Erstmal Danke für die Antworten... Nicoline weißt Du evtl wo ich das explieziet nachlesen kann oder jemand anders?

D
DocPille

31.03.2011 um 13:32 Uhr

S
Svenja

31.03.2011 um 14:01 Uhr

Hallo doc... na das ist doch ne große Hilfe ...Daanke

N
nicoline

31.03.2011 um 21:40 Uhr

bitte letzten Absatz lesen den letzten Absatz finde ich auch sehr interessant, aber ich erkenne das nicht als gesetzliche Vorgabe sondern als Leitfaden oder Informationsflyer der Firma Zeiss.

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