Hallo und guten Morgen,
meine heutige Frage befasst sich mit Wiedereingliederung. Eine Kollegin befindet sich in Wiedereingliederung nach längerer Krankheit. Nun hat sie aber noch einen Urlaubsanspruch von ca. 2 1/2 Wochen. Der in diesem Jahr genommen werden muss. Ich habe gelesen, den Urlaub kann man nicht unmittelbar im Anschluss an die Wiedereingl. nehmen. Ist das korrekt?Wenn ja wie viel Zeit muss dazwischen liegen?
Es wäre schön, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
Allen einen schönen Tag.