Erstellt am 11.03.2009 um 10:00 Uhr von Angi1
Hallo Notizzettel,
wie soll den dein "Frei" aussehen. Hast Du eventuell Überstunden, welche du abfeiern willst?
MfG
Angi1
Erstellt am 11.03.2009 um 10:05 Uhr von Notizzettel
nein,bei uns werden überstunden bezahlt.Nun,ich arbeite 7 tage durch und da brauch man mal eben kurzfristig mal 1 tag frei.Für solche Fälle sagt der AG, eigentlich kein problem,wenn man einen geeigneten findet der die schicht übernimmt.
Erstellt am 11.03.2009 um 10:28 Uhr von Angi1
@ Notizzettel
Dann hilft Dir vielleicht § 11 Abs. 3 ArbZG weiter:
" Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer auf einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstageinschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren."
MfG
Angi1