W.A.F. LogoSeminare

BEM - Versetzung als Maßnahme - BR verweigert Zustimmung zur Versetzung

L
Lost-in-Space
Mai 2019 bearbeitet

Liebes Forum,

ein MA wurde in der Abteilung X eingesetzt und wurde dort dauerhaft krank. In dem BEM Gespräch wurde als Maßnahme festgelegt, dass der MA in Abteilung Y wechseln soll. Dort wurde er umgehend eingesetzt, noch vor der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung. Der Betriebsrat hat im Personalausschuss der Versetzung nicht zugestimmt, da wegen zurückliegender Vorkommnisse eine Störung des Betriebsfriedens verhindert werden soll. Frage: ist die im BEM Gespräch festgelegte Versetzung bindend oder geht die Entscheidung des BR vor??

85609

Community-Antworten (9)

M
Moreno

02.05.2019 um 14:01 Uhr

Durch ein BEM Verfahren wird nicht die Mitbestimmung des Betriebsrat ausgehebelt.

K
kratzbürste

02.05.2019 um 14:18 Uhr

Umgehend eingesetzt war schon falsch. Erst das § 99 Verfahren - dann die Umsetzung.

S
Schwarzwälder

02.05.2019 um 14:40 Uhr

btw: Ich denke nicht, dass die Ablehnung begründet war. 99% von dem was viele MA als "Störung des Betriebsfriedens" ansehen trifft zwar gefühlsmäßig zu, rechtlich aber nicht. Kollegen, die sich nicht verstehen oder nicht miteinander arbeiten wollen/können sind kein Fall von gestörtem Betriebsfrieden, auch Lästereien oder Streits nicht. Ein bekennender Nazi, der in eine Multikultiabteilung versetzt werden soll wäre z.B. ein Fall bzw. eine rechtssicher Ablehnung.

P
Pjöööng

02.05.2019 um 15:09 Uhr

Für mich ist schwer nachvollziehbar dass ein Arbeitnehmer in einer Abteilung den Betriebsfrieden stören soll, in einer anderen nicht.

P
Pickel

02.05.2019 um 15:32 Uhr

Anders als Kratzbürste hier weismachen will kann die Maßnahme unter Umständen auch schon vor Zustimmung des BR erfolgen (100 BetrVG). Der BR bleibt natürlich in der Zustimmung. Ein Widerspruch gegen eine BEM-Maßnahme kann aber schnell und leicht zur 1a-Vorlage einer krankheitsbedingten Kündigung genutzt werden.

L
Lost-in-Space

02.05.2019 um 18:15 Uhr

"Ein Widerspruch gegen eine BEM-Maßnahme kann aber schnell und leicht zur 1a-Vorlage einer krankheitsbedingten Kündigung genutzt werden. "

Kannst Du (Pickel) das bitte näher ausführen??

D
DummerHund

02.05.2019 um 18:41 Uhr

So ganz unrecht hat @Pickel nicht, auch wenn dem AG enge Rahmen gesteckt sind was einer Versetzung ohne vorherige Zustimmung des BR betrifft.

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html#tocitem5

Nur was eine krankheitsbedingte Kündigung betrifft, sehe ich es anders. Denn die Versetzung kommt ja nicht von Seitens des BR wegen der Krankheit nicht in Frage, sondern wegen des Betriebsfriedens. Und darüber zu urteilen steht uns hier nicht zu, da man hier die ganzen Umstände nicht kennt.

E
enigmathika

03.05.2019 um 11:06 Uhr

@DummerHund

Das Problem ist, dass wenn der AN wegen seiner Erkrankung nicht an seinem alten Platz beschäftigt werden kann und auch keine Versetzung möglich ist (denn wenn er dort den Betriebsfrieden stört, stört er ihn überall), dann eben doch die krankheitsbedingte Kündigung möglich ist.

D
DummerHund

03.05.2019 um 14:08 Uhr

@Enigmathika Jepp in diesem Sinne gebe ich Dir recht was eine krankheitsbedingte Kündigung angehen könnte. Nicht jedoch hier mit "(denn wenn er dort den Betriebsfrieden stört, stört er ihn überall)" ...denn es gibt durchaus Firmen die sind räumlich über 1-2 km von einander getrennt. Hatte ich gerade diese Woche noch als ich Anliefern sollte. Abladeplatz 1-10 konnte ich vom Parkplatz aus drauf guggen. Abladeplatz 24 musste ich aber knapp 1,5 km weiter die Strasse runter fahren. Deshalb kann es sehr gut sein das in der Einen Abteilung der Betriebsfrieden gestört ist (warum auch immer) und in der Anderen nicht.

Ergänzung In der Eingangsfrage steht auch" da wegen zurückliegender Vorkommnisse eine Störung des Betriebsfriedens verhindert werden soll." und nicht das zu Versetzende den Betriebsfrieden stört.

Ihre Antwort