Erstellt am 02.05.2019 um 12:01 Uhr von moreno
Durch ein BEM Verfahren wird nicht die Mitbestimmung des Betriebsrat ausgehebelt.
Erstellt am 02.05.2019 um 12:18 Uhr von Kratzbürste
Umgehend eingesetzt war schon falsch. Erst das § 99 Verfahren - dann die Umsetzung.
Erstellt am 02.05.2019 um 12:40 Uhr von Schwarzwälder
btw: Ich denke nicht, dass die Ablehnung begründet war. 99% von dem was viele MA als "Störung des Betriebsfriedens" ansehen trifft zwar gefühlsmäßig zu, rechtlich aber nicht.
Kollegen, die sich nicht verstehen oder nicht miteinander arbeiten wollen/können sind kein Fall von gestörtem Betriebsfrieden, auch Lästereien oder Streits nicht.
Ein bekennender Nazi, der in eine Multikultiabteilung versetzt werden soll wäre z.B. ein Fall bzw. eine rechtssicher Ablehnung.
Erstellt am 02.05.2019 um 13:09 Uhr von Pjöööng
Für mich ist schwer nachvollziehbar dass ein Arbeitnehmer in einer Abteilung den Betriebsfrieden stören soll, in einer anderen nicht.
Erstellt am 02.05.2019 um 13:32 Uhr von Pickel
Anders als Kratzbürste hier weismachen will kann die Maßnahme unter Umständen auch schon vor Zustimmung des BR erfolgen (100 BetrVG).
Der BR bleibt natürlich in der Zustimmung. Ein Widerspruch gegen eine BEM-Maßnahme kann aber schnell und leicht zur 1a-Vorlage einer krankheitsbedingten Kündigung genutzt werden.
Erstellt am 02.05.2019 um 16:15 Uhr von Lost-in-Space
"Ein Widerspruch gegen eine BEM-Maßnahme kann aber schnell und leicht zur 1a-Vorlage einer krankheitsbedingten Kündigung genutzt werden. "
Kannst Du (Pickel) das bitte näher ausführen??
Erstellt am 02.05.2019 um 16:41 Uhr von DummerHund
So ganz unrecht hat @Pickel nicht, auch wenn dem AG enge Rahmen gesteckt sind was einer Versetzung ohne vorherige Zustimmung des BR betrifft.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Versetzung.html#tocitem5
Nur was eine krankheitsbedingte Kündigung betrifft, sehe ich es anders. Denn die Versetzung kommt ja nicht von Seitens des BR wegen der Krankheit nicht in Frage, sondern wegen des Betriebsfriedens.
Und darüber zu urteilen steht uns hier nicht zu, da man hier die ganzen Umstände nicht kennt.
Erstellt am 03.05.2019 um 09:06 Uhr von Enigmathika
@DummerHund
Das Problem ist, dass wenn der AN wegen seiner Erkrankung nicht an seinem alten Platz beschäftigt werden kann und auch keine Versetzung möglich ist (denn wenn er dort den Betriebsfrieden stört, stört er ihn überall), dann eben doch die krankheitsbedingte Kündigung möglich ist.
Erstellt am 03.05.2019 um 12:08 Uhr von DummerHund
@Enigmathika
Jepp in diesem Sinne gebe ich Dir recht was eine krankheitsbedingte Kündigung angehen könnte.
Nicht jedoch hier mit
"(denn wenn er dort den Betriebsfrieden stört, stört er ihn überall)"
...denn es gibt durchaus Firmen die sind räumlich über 1-2 km von einander getrennt. Hatte ich gerade diese Woche noch als ich Anliefern sollte. Abladeplatz 1-10 konnte ich vom Parkplatz aus drauf guggen. Abladeplatz 24 musste ich aber knapp 1,5 km weiter die Strasse runter fahren. Deshalb kann es sehr gut sein das in der Einen Abteilung der Betriebsfrieden gestört ist (warum auch immer) und in der Anderen nicht.
Ergänzung
In der Eingangsfrage steht auch" da wegen zurückliegender Vorkommnisse eine Störung des Betriebsfriedens verhindert werden soll." und nicht das zu Versetzende den Betriebsfrieden stört.