Hallo,
unser BR hat eine Zustimmung zu einer Versetzung eines Kollegen in eine Abteilung gegeben.
Diese Versetzung war auf Wunsch des Mitarbeiters, der Arbeitgeber hat die personelle Maßnahme eingereicht, weil auch ein Bedarf in der Abteilung besteht.
Die Versetzung sollte nach der Zustimmung des BR zum 15.10.2007 erfolgen.
Jetzt hat der Arbeitgeber es sich auf einmal anders überlegt und möchte den Kollegen (gegen seinen Wunsch) in eine andere Abteilung versetzen.
Dazu hat der Arbeitgeber eine neue personelle Maßnahme eingereicht, über die der Br jetzt zu entscheiden hat.
Frage: Kann der Kollege oder der BR darauf bestehen, daß die erste Maßnahme durchgeführt wird? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Danke für eure Mithilfe. Es eilt, wir haben gleich Sitzung und die Frist läuft heute ab.