Muß der Arbeitgeber eine Maßnahme (Versetzung)nach Zustimmung des BR umsetzen?
Hallo, unser BR hat eine Zustimmung zu einer Versetzung eines Kollegen in eine Abteilung gegeben. Diese Versetzung war auf Wunsch des Mitarbeiters, der Arbeitgeber hat die personelle Maßnahme eingereicht, weil auch ein Bedarf in der Abteilung besteht. Die Versetzung sollte nach der Zustimmung des BR zum 15.10.2007 erfolgen. Jetzt hat der Arbeitgeber es sich auf einmal anders überlegt und möchte den Kollegen (gegen seinen Wunsch) in eine andere Abteilung versetzen. Dazu hat der Arbeitgeber eine neue personelle Maßnahme eingereicht, über die der Br jetzt zu entscheiden hat. Frage: Kann der Kollege oder der BR darauf bestehen, daß die erste Maßnahme durchgeführt wird? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Danke für eure Mithilfe. Es eilt, wir haben gleich Sitzung und die Frist läuft heute ab.
Community-Antworten (2)
21.06.2007 um 12:07 Uhr
Nein, dafür hat der BR keine rechtliche Handhabe.
Der AG hat den BR um Zustimmung zur Versetzung gebeten, und der BR hat zugestimmt - hat dem AG die Maßnahme sozusagen genehmigt. Wenn er sie jetzt doch nicht mehr durchführen möchte, ist das die freie Entscheidung des AG.
Allerdings hat er den BR erneut wegen der Versetzung anzuhören!
21.06.2007 um 13:42 Uhr
Hallo iwimininia wir sind der Meinung das er keinen Anspruch auf die erste Stelle hat wenn es diese nicht mehr gibt. Aber ohne Zustimmung ist eien versetzung in dioe andere Abteilung nicht möglich. Auf die Schnelle kann ich Dir aber keine Paragraphen nennen.
VG schlaupi
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