Erstellt am 12.09.2007 um 20:02 Uhr von DonJohnson
Hallo
Grundsätzlich kannst du als BRM nur außerordentlich gekündigt werden (§103 BetrVG). Die Verlagerung und eventuelle Rationalisierungen betreffen dich nicht. So, jetzt bin ich gespannt, wann "Kölner" über mich herzieht ;-)
Erstellt am 12.09.2007 um 20:25 Uhr von paula
@Don Johnson
Ohne hier genaue Angaben zur gegenwärtigen und zukünftigen Betriebsstruktur zu haben halte ich Deine Aussage:
"Die Verlagerung und eventuelle Rationalisierungen betreffen dich nicht. "
für gewagt...
Erstellt am 12.09.2007 um 20:28 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Ich würde mich wenigstens nicht in jedem Fall darauf verlassen...
...aber fühle Dich getröstet: Selbst die Rechtsprechung verhält sich nicht eindeutig!
BAG-Urteil 13.08.1992 - 2 AZR 22/92 vs. BAG-Urteil 18.10.2000 - 2 AZR 494/99
Schön, dass Du wartest!
Erstellt am 12.09.2007 um 20:29 Uhr von Kölner
@admin
Eure Verlinkung ist eine Katastrophe!!!!!
Erstellt am 12.09.2007 um 21:47 Uhr von DonJohnson
§1 Kölner hat immer recht - @paula: auch die Frage war kurz gefaßt, grundsätzlich habe ich Recht, wenn Fragesteller hätte mehr Infos geben wollen hätte er das gemacht. So wie es beschrieben war, hatte ich Recht, oder?
Erstellt am 13.09.2007 um 01:06 Uhr von paula
@Don Johnson
nach dem geschilderten knappen Sachverhalt ist meines Erachtens eine valide Antwort nicht möglich... Oder hast Du eine soooo große Kristallkugel
Erstellt am 13.09.2007 um 11:16 Uhr von jugo
@marion:
Lies mal in den 103 BetrV und in den Kommentaren !!
Fallen die Aufgaben eines BRM (wodurch auch immer) weg, und ist keine andere deiner ausbildung und stellenbeschreibung adäquate stelle frei, so ist eine FÜR DICH extra zu kündigen, dies kann auch eine stelle sein, die selbst (schwerbehinderte, etc.) auch teils geschützt ist !!
Gibt es eine andere Aufgabe od. Stelle für dich, in die du dich ggf. einarbeiten könntest ? Dass er nur med. Fachpersonal nimmt alles schön und gut, ist halt nur WAS ER WILL, ich denke, dass du gute Chancen hast, im neuen Betrieb dort eben Sekr. zu werden, ggf. ist der Platz eben freizukündigen ...
Den Fall habe ich nämlich zur Zeit auch in der Fa. auch ....
Erstellt am 13.09.2007 um 18:26 Uhr von Kölner
@jugo
Liest Du nicht richtig??
Erstellt am 14.09.2007 um 08:53 Uhr von Sbv
@jugo
Dass der AG auch Schwerbehinderte kündigen kann, um ein BRM unterzubringen, bezweifel ich sehr. In meinem KOmmentar BetrVG 103 ist die rede von "geschützten Personenkreis". Soweit ich als SBV informiert bin, gehören SChwerbehinderte zu diesem geschützten Personenkreis, da sie - und nicht nur teils - dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen.
Liebe Grüße
SBV