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Kann BR Mitglied während der Krankheit gekündigt werden?

H
Hullimen
Jan 2018 bearbeitet

Bin nun seit Juni 2008 krank ( Arbeitsunfall), werde im Januar 2009 nochmals Operiert, dann werde ich laut Operateur noch ca. 6-7 Monate Arbeitsunfähig sein. Danach werde ich meinen Beruf wieder ausüben können. Bin BR Mitglied und habe 40 % Schwerbehinderung ( Gleichstellung ist beantragt ). Kann mir gekündigt werden, habe so das Gefühl, daß seitens des Arbeitgebers eine Kündigung mit unfairen Mitteln vorbereitet wird. Noch zu erwähnen die Prokuristin ist gleichzeitig auch Mitglied im BR und ist mit dem Betriebsratsvorsitzenden ein Herz und eine Seele quasi ich tu dir nichts und du tust mir nichts aber den 3. BR mobben wir schon raus.

5.91607

Community-Antworten (7)

P
packer

16.10.2008 um 21:45 Uhr

Hallo Hullimen,

was verstehst du unter unfair? hast du konkrete anhaltspunkte? ich würde auf jeden fall irgendwie zusehen, daß ich kontakt zum intergrationsamt aufnehme zwecks beratung über kündigungschutz etc. sollte der verdacht sich erhärten (halte kontakt zu kollegen die den flurfunk abhören) nimmst du kontakt auf zu deinem anwalt, den du dir natürlich jetzt schon auswählst! gemobbt werden kannst du nicht, da du ja im moment wohl zuhause weilst...

gute besserung wünscht packer

B
br01

16.10.2008 um 21:58 Uhr

Krank nach Arbeitsunfall mit positiver Gesundheitsprognose und Betriebsrat,

da kannst du ziemlich entspannt abwarten wie eine solche Kündigung aussehen soll.

DAH
Der alte Heini

17.10.2008 um 02:20 Uhr

Hullimen sehe ich genauso wie br01. Beine schön hochlegen und gesund werden.

Kontakt mit dem Integrationsamt ist derzeit überflüssig, da Du durch einen GdB 40% keinen Anspruch auf den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte hast. Kontakt solltest Du mit dem Arbeitsamt halten und ständig deine verlängerten AU Zeiten nachmelden. Denn eine Gleichstellung bekommst Du nur wenn aufgrund der Schwerbehinderung dein Arbeitsplatz in Gefahr ist und sonst nicht. Aber letztendlich reicht dir schon der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder.

D
DocPille

17.10.2008 um 11:00 Uhr

@Der alte Heini

Das ist so nicht ganz richtig,ich habe gerade gestern mit den Integrationsamt telefoniert um mich wegen einer ähnlichen Sache zu informieren. Die gute bekannte hat eine GdB von 30%,aber da sie einen Antrag auf erhöhung laufen hat fällt sie auch unter diesen besonderen Kündigungsschutz. Allerdings muss der Antrag zum Zeitpunkt der Kündigung 3 Wochen laufen.

Gruss Doc

P
pehoe

17.10.2008 um 11:38 Uhr

Wieso ist ein Prokurist im Betriebsrat? Nach BetrVG § 5 Abs. 3 Pkt2 ist er ein leitender Angestellter - darf weder wählen, noch gewählt werden...

B
betriebsratten

17.10.2008 um 18:06 Uhr

30% reichen, wenn Du erfolgreich einen Antrag auf Gleichstellung stellst!!!

Zitat: Was versteht man unter Gleichstellung? Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 2 u. 3 SGB IX

B
Bonita

17.10.2008 um 18:51 Uhr

zum Prokuristen im BR:

Das was pehoe sagt, ist so nicht richtig. Es kommt darauf an, welche Aufgaben der Prokurist hat. Prokurist ist ja eigentlich keine Berufsbezeichnung, sondern sagt, dass der jenige Zeichnungsbefugnis für bestimmte Sachverhalte hat. Das kann in jedem Einzelfall unterschiedlich definiert werden. Und daher bedarf es einer Einzelfallprüfung wir bei anderen Führungskräften, wie weit die Befugnisse reichen und ob sich daraus ableiten läßte, dass es sich um leitende Angestellte i.S.d. BetrVG habdelt

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