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Verjährt zuviel gewährter Urlaub

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Ette1966
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen ! Ich habe da mal eine super Frage. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Es geht um den Tarifurlaub, bei uns 30 Tage. Es kam heute ein kollege auf mich zu und sagte mir, das man ihm für das Jahr 2009 zwei urlaubstage abziehen würde, weil man ihm im Jahre 2007 angeblich 2 Tage zuviel Urlaub gewährt hatte.Jetzt meine Frage: Ist es überhaupt rechtens, das man nach 2 Jahren, zuviel gewährten Urlaub wieder zurück verlangt oder ist dieses dann verjährt und der AG muß damit leben? Und wo kann ich das nachlesen? Ich bin euch sehr dankbar und sage mal bis gleich, euer Ette.

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Community-Antworten (4)

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pirat

14.01.2009 um 23:46 Uhr

@ Ette1966, bitte gerne doch...... http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#zuviel

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pusteblume

15.01.2009 um 14:08 Uhr

Hi Ette1966!

War vor ein paar Tagen auf FB Arbeitsrecht, da haben wir das Thema auch besprochen!

Zuviel gewährter Urlaub darf defenitiv nicht wieder eingefordert werden! Kann dir grad nicht genau sagen wo man es nachlesen kann, surf mal was im Netz, dann findest du es bestimmt!

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Ette1966

15.01.2009 um 18:40 Uhr

Danke euch sehr für eure Hilfe, jetzt weiß ich das der AG kein Urlaub zurück erstatten darf. Aber heute sagte mir der AG, das er das Urlaubsgeld zurück erstatten darf. Stimmt das,wenn ja wo kann ich das evtl. nachlesen. danke für eure bemühungen. Bis dann euer Ette.

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pusteblume

17.01.2009 um 00:34 Uhr

Hi Ette!

Ist das Urlaubsgeld denn bei euch ein fester Betrag den jeder einmal bekommt?

Wenn ja, dann kriegt er den Betrag doch so oder so! Da kann der Ag nicht einfach wieder zurückfordern!

Evtl. Im Av oder TV nachlesen was dazu vertraglich vereinbart ist.

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